+ Antworten
Ergebnis 1 bis 13 von 13

Thema: Fachrichtungswechsel nach 3. Sem. mit entgültig n.b. Prüfung

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.05.2010
    Beiträge
    4

    Standard Fachrichtungswechsel nach 3. Sem. mit entgültig n.b. Prüfung

    Hi,
    ich habe im 3. Semester beschlossen, meine Fachrichtung zum Ende des Semesters zu wechseln, allerdings musste ich eine 2. Wiederholungsprüfung mitschreiben (da ich sonst exmatrikuliert würde) und habe diese entgültig nicht bestanden.
    (Das Fach dieser e.n.b. Prüfung ist für die neue Studienrichtung irrelevant)

    Nun muss ich ja einen Antrag "Begründung für einen Fachrichtungswechsel" ausfüllen, um weiterhin BaföG zu erhalten.

    Der Grund des Wechsels ist klar - mein Neigungswandel, nun habe ich aber gelesen, dass das Nichtbestehen einer Prüfung ein Grund ist, das BaföG abzulehnen.

    Der Gesetzestext den ich dazu gefunden habe:

    Abbruch der Ausbildung/ endgültiges Nichtbestehen einer Zwischenprüfung

    Die Förderung wird eingestellt, wenn der Auszubildende die Ausbildung abbricht und er sie nicht an einer anderen Ausbildungsstätte oder Ausbildungsstättenart fortführt, § 15 b Abs. 4 BAföG.

    Eine weitere Begrenzung der Förderungshöchstdauer folgt ebenfalls aus dem endgültigen Nichtbestehen einer Zwischen- oder Abschlussprüfung. Nach der zu dieser Bestimmung erlassenen Verwaltungsvorschrift endet der Anspruch auf Förderung mit Ablauf des Monats des erfolglosen Ablegens des Prüfungsteils, dessen Bestehen Voraussetzung für die Fortführung der Ausbildung gewesen wäre, wenn die Ausbildung infolge des endgültigen Nichtbestehens einer Vor- oder Zwischenprüfung beendet werden muss.


    Meine Frage: Würde mein Antrag auf Bafög abgelehnt werden weil ich diese Prüfung nicht bestanden habe, oder trifft das nur zu, wenn ich mich nach Nichtbestehen der Prüfung exmatrikuliert lassen hätte?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.02.2010
    Beiträge
    689

    Standard

    Da der Semesterverlust drei oder weniger Semester beträgt, brauchst Du nach § 7 Abs. 3 BAföG "nur" einen sog. wichtigen Grund. Das Feststellen eines Eignungsmangels ist einer.
    Würde mein Antrag auf Bafög abgelehnt werden weil ich diese Prüfung nicht bestanden habe, oder trifft das nur zu, wenn ich mich nach Nichtbestehen der Prüfung exmatrikuliert lassen hätte?
    Wenn Du noch ein Semester weiter studiert hast, hast Du auch keinen wichtigen Grund mehr. Folge: Ablehnung.

    Das kursiv Gedruckte betrifft den konkreten Förderungsanspruch für das aufgegebene Studium, nicht für das in neuer Fachrichtung.
    Ohne Gewähr

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.05.2010
    Beiträge
    4

    Standard

    Hi, danke für deine schnelle Antwort.

    Wenn Du noch ein Semester weiter studiert hast, hast Du auch keinen wichtigen Grund mehr.
    Wie hast du das gemeint?

    Ich hab die "alte" Fachrichtung 3 Sem. lang studiert und bin ab dem 4. Sem. in der "neuen" Fachrichtung immatrikuliert. Also brauch ich doch "nur" den wichtigen Grund?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.02.2010
    Beiträge
    689

    Standard

    Um's klar zu kriegen:
    ...allerdings musste ich eine 2. Wiederholungsprüfung mitschreiben (da ich sonst exmatrikuliert würde) und habe diese entgültig nicht bestanden.
    In welchem Semester war das?
    Ohne Gewähr

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.05.2010
    Beiträge
    4

    Standard

    Das war im 3. Semester, der alte Studiengang und das Fach ist im neuen Studiengang nicht vorhanden.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.02.2010
    Beiträge
    689

    Standard

    Zitat Zitat von studi123 Beitrag anzeigen
    Das war im 3. Semester, der alte Studiengang und das Fach ist im neuen Studiengang nicht vorhanden.
    Okay, dann habe ich etwas missverstanden. Vergiß den mittleren Absatz in meinem ersten Posting.
    Ohne Gewähr

  7. #7
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.05.2010
    Beiträge
    4

    Standard

    ok
    danke für deine antworten

  8. #8
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    26.05.2010
    Beiträge
    3

    Standard

    Hallo, habe hier mit mir einen ähnlichen Fall.
    3. Semster Wirtschaftsingenieurwesen an der FH studiert.
    So gut wie kaum eine Prüfung wirklich bestanden.
    Jetzt Studiere ich BWL an der FH und es ist echt super.
    Leider wurde mein Bafög-Antrag abgelent.
    Genauer Wortlaut: "Bereits im zweiten Semester hätten Sie aufgrund ihrer Prüfungsergebnisse Informatik erkennen müssen, dass Ihnen die intellektuelle Eignung fehlt.

    Kann ich irgendetwas gegen den Bescheid tun, also einen Widerspruch verfassen, mit hoffnung auf doch noch einen erfolg?

  9. #9
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.02.2010
    Beiträge
    689

    Standard

    Sieht nicht gut aus.

    Der Eignungsmangel verliert als wichtiger Grund in der Tat seine Berechtigung, wenn er bereits ein (oder mehr) Semester vorher erkennbar gewesen ist; dann hättest Du nicht unverzgl. gehandelt und die Konsequenzen gezogen. Dafür spricht einiges, wenn Du in den ersten beiden Semestern
    So gut wie kaum eine Prüfung wirklich bestanden.
    hast.
    Ohne Gewähr

  10. #10
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    26.05.2010
    Beiträge
    3

    Standard

    Ja, so ist es leider in der Tat. Und irgendwie vielleicht auf die Schiene (Psyscho-Probleme) machen?

  11. #11
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.02.2010
    Beiträge
    689

    Standard

    Für Schummelkisten bin ich nicht zu haben.

    Tschüß
    Ohne Gewähr

  12. #12
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    26.05.2010
    Beiträge
    3

    Standard

    Hat nichts mit Schummelkiste zu tun. Entspricht der Wahrheit. Bin zur zeit in therapeutischer Behandlung. Aber Danke trotzdem.

  13. #13
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.02.2010
    Beiträge
    689

    Standard

    Zitat Zitat von Moosi Beitrag anzeigen
    ...Aber Danke trotzdem.
    Empfinde ich angesichts der offenkundigen Märchenstunde als Hohn.

    Diesen "Dank" kannst Du gerne behalten.
    Ohne Gewähr

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Fachrichtungswechsel nach dem 4. Semester
    Von Fanaid im Forum Fachrichtungswechsel - Leistungsnachweise - Studienabbruch
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 02.01.2011, 16:52
  2. Förderungsanspruch nach Fachrichtungswechsel nach dem 3.Semster
    Von laura168 im Forum Fachrichtungswechsel - Leistungsnachweise - Studienabbruch
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 13.10.2010, 11:27
  3. "Zwang***matrikuliert" nach nicht bestandener Prüfung,weiter Bafög?
    Von goldensunlight im Forum Fachrichtungswechsel - Leistungsnachweise - Studienabbruch
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 18.02.2009, 21:14
  4. Schluss des Studiums - Ende der Förderungsdauer nach Prüfung
    Von cmller im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 06.06.2008, 16:56
  5. Fachrichtungswechsel nach 3. Semester
    Von Minerva im Forum Fachrichtungswechsel - Leistungsnachweise - Studienabbruch
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 06.12.2006, 00:55

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein