Hi,
ich habe im 3. Semester beschlossen, meine Fachrichtung zum Ende des Semesters zu wechseln, allerdings musste ich eine 2. Wiederholungsprüfung mitschreiben (da ich sonst exmatrikuliert würde) und habe diese entgültig nicht bestanden.
(Das Fach dieser e.n.b. Prüfung ist für die neue Studienrichtung irrelevant)
Nun muss ich ja einen Antrag "Begründung für einen Fachrichtungswechsel" ausfüllen, um weiterhin BaföG zu erhalten.
Der Grund des Wechsels ist klar - mein Neigungswandel, nun habe ich aber gelesen, dass das Nichtbestehen einer Prüfung ein Grund ist, das BaföG abzulehnen.
Der Gesetzestext den ich dazu gefunden habe:
Abbruch der Ausbildung/ endgültiges Nichtbestehen einer Zwischenprüfung
Die Förderung wird eingestellt, wenn der Auszubildende die Ausbildung abbricht und er sie nicht an einer anderen Ausbildungsstätte oder Ausbildungsstättenart fortführt, § 15 b Abs. 4 BAföG.
Eine weitere Begrenzung der Förderungshöchstdauer folgt ebenfalls aus dem endgültigen Nichtbestehen einer Zwischen- oder Abschlussprüfung. Nach der zu dieser Bestimmung erlassenen Verwaltungsvorschrift endet der Anspruch auf Förderung mit Ablauf des Monats des erfolglosen Ablegens des Prüfungsteils, dessen Bestehen Voraussetzung für die Fortführung der Ausbildung gewesen wäre, wenn die Ausbildung infolge des endgültigen Nichtbestehens einer Vor- oder Zwischenprüfung beendet werden muss.
Meine Frage: Würde mein Antrag auf Bafög abgelehnt werden weil ich diese Prüfung nicht bestanden habe, oder trifft das nur zu, wenn ich mich nach Nichtbestehen der Prüfung exmatrikuliert lassen hätte?
Da der Semesterverlust drei oder weniger Semester beträgt, brauchst Du nach § 7 Abs. 3 BAföG "nur" einen sog. wichtigen Grund. Das Feststellen eines Eignungsmangels ist einer.Wenn Du noch ein Semester weiter studiert hast, hast Du auch keinen wichtigen Grund mehr. Folge: Ablehnung.Würde mein Antrag auf Bafög abgelehnt werden weil ich diese Prüfung nicht bestanden habe, oder trifft das nur zu, wenn ich mich nach Nichtbestehen der Prüfung exmatrikuliert lassen hätte?
Das kursiv Gedruckte betrifft den konkreten Förderungsanspruch für das aufgegebene Studium, nicht für das in neuer Fachrichtung.
Ohne Gewähr
Hi, danke für deine schnelle Antwort.
Wie hast du das gemeint?Wenn Du noch ein Semester weiter studiert hast, hast Du auch keinen wichtigen Grund mehr.
Ich hab die "alte" Fachrichtung 3 Sem. lang studiert und bin ab dem 4. Sem. in der "neuen" Fachrichtung immatrikuliert. Also brauch ich doch "nur" den wichtigen Grund?
Um's klar zu kriegen:In welchem Semester war das?...allerdings musste ich eine 2. Wiederholungsprüfung mitschreiben (da ich sonst exmatrikuliert würde) und habe diese entgültig nicht bestanden.
Ohne Gewähr
Das war im 3. Semester, der alte Studiengang und das Fach ist im neuen Studiengang nicht vorhanden.
ok![]()
danke für deine antworten
Hallo, habe hier mit mir einen ähnlichen Fall.
3. Semster Wirtschaftsingenieurwesen an der FH studiert.
So gut wie kaum eine Prüfung wirklich bestanden.
Jetzt Studiere ich BWL an der FH und es ist echt super.
Leider wurde mein Bafög-Antrag abgelent.
Genauer Wortlaut: "Bereits im zweiten Semester hätten Sie aufgrund ihrer Prüfungsergebnisse Informatik erkennen müssen, dass Ihnen die intellektuelle Eignung fehlt.
Kann ich irgendetwas gegen den Bescheid tun, also einen Widerspruch verfassen, mit hoffnung auf doch noch einen erfolg?
Sieht nicht gut aus.
Der Eignungsmangel verliert als wichtiger Grund in der Tat seine Berechtigung, wenn er bereits ein (oder mehr) Semester vorher erkennbar gewesen ist; dann hättest Du nicht unverzgl. gehandelt und die Konsequenzen gezogen. Dafür spricht einiges, wenn Du in den ersten beiden Semesternhast.So gut wie kaum eine Prüfung wirklich bestanden.
Ohne Gewähr
Ja, so ist es leider in der Tat. Und irgendwie vielleicht auf die Schiene (Psyscho-Probleme) machen?
Für Schummelkisten bin ich nicht zu haben.
Tschüß
Ohne Gewähr
Hat nichts mit Schummelkiste zu tun. Entspricht der Wahrheit. Bin zur zeit in therapeutischer Behandlung. Aber Danke trotzdem.
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