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Thema: nicht bestandene Zwischenprüfung und Exmatrikulation- weiterhin Anspruch auf Bafög?

  1. #1
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    Unglücklich nicht bestandene Zwischenprüfung und Exmatrikulation- weiterhin Anspruch auf Bafög?

    Hallo!

    Wie der Titel schon sagt. Ich war 5 Semester an der Uni eingeschrieben und habe während dieser Zeit Bafög bekommen. Nach dem 5. Semester hat mich die Uni exmatrikuliert, da ich die Zwischenprüfung (Vordiplom) endgültig nicht bestanden habe.

    Wie sieht es nun mit dem Bafög Anspruch aus bei Beginn eines neuen Studiums? Ich war danach 1 Jahr im Ausland und habe mich nun entschlossen, in Deutschland ein neues Studium zu beginnen. Komme also wieder ins 1. Semester und frage mich nun, ob ich noch einen Anspruch auf Bafög habe (meine Eltern verdienen wirklich wenig!). Bzw., wenn ich keinen Anspruch mehr auf Bafög habe, welche Alternativen bieten sich mir? Habe nur mal etwas von Wohngeld gehört...

    Bin über jeden Rat dankbar!

    Gruß

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Bei dir handelt es sich um eine "Zwangsexmatrikulation" wegen nicht bestandener Prüfung. Dies wäre für einen "Fachrichtungswechsel" ein wichtiger Grund, mangels Eignung. Da dies bei dir aber nach dem 5. Semester passiert ist, bräuchtest du einen unabweisbaren Grund, um BAföG zu erhalten, der hier leider nicht vorliegt. Damit ist die Förderung mit BAföG ausgeschlossen.

    Deine Möglichkeiten beschränken sich also nur noch auf Kredite. Ob du Wohngeld beantragen kannst hängt davon ab, ob du sonst über Einkommen verfügst, mit dem du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.

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