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Thema: Studienabbruch

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Ausrufezeichen Studienabbruch

    Hallo allerseits,
    ich hätte da mal ne Frage: Ich studiere im 4. Semester Geschichte und Sozialwissenschaften und werde mein Studium abbrechen. Ich bekomme den BAföG-Höchstsatz, meine Eltern beziehen beide Grundsicherung. Meine Frage: Wann soll ich mich am besten exmatrikulieren und wie soll ich vorgehen? Wenn ich es zum 31.08 lassen mache, wird das Amt dann die Leistungen für den August zurückfordern? Dürfen die das überhaupt? Was ist, wenn ich mich zum 30.09. exmatrikulieren lasse? Meine Eltern würden dann nämlich noch Kindergeld für den September bekommen (Denkt bitte nicht, dass ich ein Betrüger bin o.ä., aber wenn sich auf legalem Wege dort Geld rausschlagen lässt, dann wäre das natürlich besser, da weder ich noch meine Eltern einen Cent entbehren können und uns der Wegfall des Kindergeldes eh schon zu schaffen machen wird).
    MfG und danke im Voraus, squirrel86

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    so lange du immatrikuliert bist, wird das amt die beträge nicht zurückfordern. beim kindergeld verhält es sich genauso, wird so lange gezahlt, wie du "studierst".

    aus rücksicht solltest du das aber so schnell wie möglich beenden, wenn du eh schon weißt, dass du das studium abbrechnen willst. schließlich kannst du ja auch in der zeit schon arbeiten gehen und eigenes geld verdienen, ohne dem staat unnötig auf der tasche zu liegen

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Hey Pikary,
    danke erstmal für deine Antwort. Arbeiten werde ich noch nicht gehen, ich werde erstmal diverse Praktika machen, da ich noch keine genaue Vorstellung habe, was für eine Ausbildung ich dann nächstes Jahr machen möchte. In dieser Zeit werde ich ALG 2 empfangen.
    Gruß, squirrel

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