Hallo zusammen,
auch ich stelle die Frage hier ob ich Anspruch auf elternunabhängiges Bafög habe, und würde mich über eine
fachkundige Antwort freuen.
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Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:
Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen:
Wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt oder dies tut, nachdem Ihr nach einer Ausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart (zusammen mit Ausbildung müsst Ihr auf mind. 6 Jahre kommen!),
wobei Erwerbstätigkeit nur dann als solche zählt, wenn Ihr während der Zeit ein bestimmtes Einkommen erzielt habt
Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg
Wenn Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt seid und weitere Bedingungen erfüllt sind
(Auszug aus ******************)
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folgende erfülle ich:
ich bin 33 jahre alt, und habe mit 30 Jahren mein Fachabitur in abendschulform an einem Berufskolleg nachgeholt.
Ein studium habe ich zwar unmittelbar nach dem ewerb der hochschulzugangsberechtigung begonnen aber es ist kein
staatlich anerkanntes (nebenberuflich an einem privaten institut). Ich habe eine Ausbildung genossen (vor über 10jahren), Wehrpflicht abgeleistet, und bin bis vor 6 monaten Arbeitnehmer gewesen. Nun bin ich seit eben dieser Zeit arbeitslos und möchte ein Vollzeitstudium zum ws 2008/2009 beginnen. Gibt es da eine Möglichkeit doch noch Bafög berechtigt zu sein?.....
Ich danke vorab für Eure Hilfe!
Beste Grüße
Sebastian
Geändert von Pikary (18.06.2008 um 02:07 Uhr)
nachzulesen hier:2. Persönliche Voraussetzungen für den BAföG Anspruch
Grundsätzlich steht die BAföG Förderung nur deutschen Staatsbürgern zu, wobei, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auch Ausländer einen Förderungsanspruch erlangen können.
BAföG wird auch nur bis zu einem Alter von 30 Jahren gewährt. Dies bedeutet, dass die Ausbildung bereits vor Beendigung des 30. Lebensjahres begonnen werden musste. Diese Altersgrenze lässt sich nach vorne verschieben, sofern ein Wehr- oder Zivildienst nachgewiesen werden kann.
Eine weitere persönliche Voraussetzung ist, dass das Ausbildungsziel vom Auszubildenden / Studenten eingehalten wird. Im Klartext heißt das, dass die Ausbildungsstätte regelmäßig besucht wird, und dass der Auszubildende / Student sein Möglichstes tun muss, um das Ausbildungsziel fristgerecht zu erreichen, dazu zählen auch alle notwendigen Scheine (Leistungsnachweise), die man z.B. bis zur Zwischenprüfung (Vordiplom etc.) vorlegen muss.
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/anpruch.html
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