Hallo. Kurz zu meinen Infos.
Ich bin 26 Jahre alt .
Lebenslauf :
- mittlere Reife
- 4 Jahre staatlich anerkannte Erzieher Ausbildung
* 1 Jahr als Vorpraktikantin in einem Kindergarten (Sozialversicherungspflichtig angestellt)
* 2 Jahre Vollzeitschule in einer staatlichen Schule --> Abschluss staatlich geprüfte Erzieherin
* 1 Jahr Anerkennungspraktikantin in einem Kindergarten --> Abschluss staatlich anerkannte Erzieherin
(Sozialversicherungspflichtig angestellt)
- 1 Jahr Schule --> Abschluss allgemeine Fachhochschulreife
- 3 Wochen Krankheitsvertretung in einem Kindergarten (Sozialversicherungspflichtig angestellt)
- 3 Jahre Erzieherin in einem Kindergarten (Sozialversicherungspflichtig angestellt)
- 4 Wochen Krankheitsvertretung in einem Kindergarten (Sozialversicherungspflichtig angestellt)
Seit September habe ich eine neue Ausbildung begonnen, zur staatlich geprüften Modedesignerin & Maßschneiderin (Handwerkskammergeprüft). Die Ausbildung dauert 3 Jahre, in Vollzeit & findet an einer staatlichen Schule statt.
Habe im Oktober Bafög beantragt, musst nochmals Unterlagen nachreichen & jetzt kam es würde noch etwas fehlen, da sie prüfen müssen ob die Erzieher Ausbildung überhaupt zählt.
Habe jetzt wirklich sorge dass es mir nicht bewilligt wird & ich finde nirgens Richtlinien welche Ausbildung zählt & welche nicht. Das einzige was ich finde, dass man eine 3 jährige Berufsausbildung gemacht haben muss & danach min. 3 Jahre Berufserfahrung gesammelt haben muss.
Kann es sein dass die Erzieherausbildung nicht zählt? Ich meine diese Ausbildung dauerte 4 Jahre & ist staatlich anerkannt.
Wo kann ich Richtlinien darüber finden oder kann mir jmd eine genaue Antwort geben?
Hab grad echt Sorge ....
MfG
Ganz kurz und bündig...
zu einer elternunabhängigen Förderung (BAföG) reicht es nicht.
Insges. 72 Monate Tätigkeiten sind nachzuweisen, wobei die Ausbildungszeiten mit max. 36 Monate berücksichtigt werden.
Für die restlichen 36 Monate muß tatsächlich "sozialversicherungspflichtig" gearbeitet worden sein. Prkatika werden wie Ausbildungszeit gewertet.
Und wenn Dein Antrag abgelehnt wird, dann werden vom Amt die entsprechenden Richtlinen, Gesetze und Verordnungen angeführt und tw. zitiert.
Und Sorgen... da hilft auch nicht das Lesen (und oftmals nicht verstehen) der umfassenden Rechtsvorschriften.
Da hilft nur Eines: Warm anziehen, spazieren gehen und das kalte Wetter genießen... und auf Nachrichten vom BAföG-Amt warten.
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
Warum reicht es nicht?zu einer elternunabhängigen Förderung (BAföG) reicht es nicht.
Insges. 72 Monate Tätigkeiten sind nachzuweisen, wobei die Ausbildungszeiten mit max. 36 Monate berücksichtigt werden.
Chica Iron hat
- 5 Jahre Ausbildung
- 3 Jahre und 7 Wochen Erwerbstätigkeit
Damit hat er die geforderten 72 Monate doch voll, oder?
Theo!
Du hast Recht!
Die Erzieherinnenzeit habe ich wg. Nebel nicht gefunden!
Danke für den Hinweis.
@ Chica Iron SORRY![]()
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
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