Moin Allerseits!
Ich habe direkt nach dem Abitur eine Ausbildung gemacht(3,5 Jahre), danach habe ich in meinem Beruf gearbeitet(1,5 Jahre). Insgesamt waren es also nur 5 Jahre, zu wenig für Elternunabhängiges Bafög.
Die Erste Ausbildung haben mir meine Eltern finanziert und ich bin über 25. Jahre. Somit sind meines Wissens nach meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.
Dennoch bekomme ich kein Bafög, und meine Eltern sollen es bezahlen. Ich wohne seit 3 Jahren nicht mehr zu Hause und will meinen Eltern auch nicht mehr "auf der Tasche liegen". Das Studium + Wohnung selber zu finanzieren ist nicht möglich, es sei denn, ich möchte doppelt so lange wie die Regelstudienzeit vorsieht studieren, und das ist nicht der Sinn der Sache.
Wieso habe ich also keinen Anspruch auf Bafög?
Grüße
Das Einkommen deiner Eltern ist zu hoch und fürs elternunabhängige fehlen dir Zeiten.
3 Jahre Lehre werden anerkannt und deine 1,5 Jahre Erwerbstätigkeit, macht also 4,5 Jahre und 6 brauchst du.
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
Ich dachte immer das wären fünf Jahre...Wurde das in den letzten Jahren mal geändert oder so?
ja, aber hab eben gelesen dass meine Eltern mir eine Ausbildung finanzieren müssen, und nicht so viele wie ich mache...wieso müssen sie mich jetzt auch noch unterstützen?
Welche Ausbildung haben Dir Deine Eltern finanziert?
Wie hoch war Deine Ausbildungsvergütung?
Wie fand die Finanzierung und Unterstützung statt?
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
Eine Ausbildung zum Mechatroniker.
Die Ausbildungsvergütung lag zwischen 350 und 450€ Brutto. Dies reichte gerade um die laufende Kosten meines Autos zu decken (welches mir meine Elter zum Glück finanziert hatten).
Ich konnte kostenlos bei meinen Eltern wohnen, Essen und Trinken, und alles weitere was ich zum leben brauchte ( Kleidung, Bücher, usw...).
Keine Chance, die Eltern aus der Zahlungsverpflichtung zu entlassen.
Die sog. "fünf Jahre" liest Du im § 11 Abs. 3 Nr. 3 BAföG.
Das bedeutet, daß du bei Beginn des Studiums nach Vollendung des 18. LJ fünf Jahre erwerbstätig warst.
Und zwar nachvollziehbar, mit Steuerkarte und Nachweis über die Entrichtung von Rentenbeiträge!
Ausbildungszeiten wie Lehre und Schule ählen hierzu nicht.
Und das Ammenmärchen mit nur einer Ausbildung läßt sich leider nicht ausradieren!
Lies Dir den § 1 BAföG sorgsam durch!
Wir sprechen hier im Sinne des BAföGs nicht von einer Lehre sondern von einer Hochschulausbildung!
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
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