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Thema: Habe ich Anspruch? "eine den Lebensunterhalt sichernde Erwerbstätigkeit"

  1. #1
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    Standard Habe ich Anspruch? "eine den Lebensunterhalt sichernde Erwerbstätigkeit"

    Hallo,

    ich habe eine Frage.
    Ich komme mit meiner Berufserfahrung sowie meiner Ausbildung auf jeden Fall auf eine Zeit von 6 Jahren, so dass mir eine elternunabhängige Förderung zustehen würde.

    Allerdings verstehe ich Folgendes nicht:

    Von einer den Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 4 in Verbindung mit Satz 2 BAföG kann grundsätzlich nur dann gesprochen werden, wenn aus dem Ertrag der Erwerbstätigkeit auch finanzielle Vorsorge gegen die Folgen von Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit getroffen werden konnte (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Familienrechtszeitschrift [FamRZ] 1992, S. 1481 [1482]).

    Für das BAföG ist eine den Lebensunterhalt sichernde Erwerbstätigkeit gegeben, wenn der monatliche Bruttolohn mindestens 716,40 Euro erreicht (Bedarf nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 BAföG zuzüglich 20 %), vgl. Tz 11.3.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG (BAföGVwV). Unerheblich ist, ob das Einkommen aufgrund einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung erzielt wurde.


    Ich habe in meiner Ausbildung Folgendes Geld erhalten:

    1. Lehrjahr 612€ brutto
    2. Lehrjahr 669€ brutto
    3. Lehrjahr 794€ brutto

    Heißt das das meine Ausbildung nicht angerechnet wird und mir kein elternunabhängiges BAföG zusteht? So verstehe ich das nämlich.
    Falls ja fände ich das ziemlich mies, denn in "normalen" Berufen wie meinem Bürokauffrau verdient man nunmal nicht mehr in der Ausbildung, zumindest nicht da wo ich wohne.
    Da muss man schon ne Superduperausbildung machen.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Grüße
    Sandra

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    259

    Standard AW: Habe ich Anspruch? "eine den Lebensunterhalt sichernde Erwerbstätigkeit"

    Die sog. Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit bezieht sich nicht auf Deine Ausbildungszeit!
    Es kommt hier auf das Einkommen nach der Ausbildung an.

    Ganz einfach:

    Drei Jahre Lehre = 36 Monate + die Höhe der Ausbildungsvergütung spielt keine Rolle
    +
    drei Jahre eine den Lebensunterhalt sichernde Erwerbstätigkeit = 36 Monate. Hier spielt die Höhe der Einkünfte eine Rolle.

    Zusammen = 72 Monate = 6 Jahre.
    Und wenn Du diese Zeiten nachweisen kannst (z. B. durch einen Auszug des sog. Rentenkontos) .... dann kannst Du elternunabhängig gefördert werden.
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

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