Guten Abend,
ich hab eine Frage bezüglich des oben genannten Titels.
Da ich am 3.09.12 eine Fachoberschule für Bautechnik besuchen möchte, wollte ich klären, ob ich das Elternunabhängiges BAföG beantragen kann.
Zu mir: Vom 01.09.2006 Habe ich eine Ausbildung begonnen, die 3 1/4 Jahre ging... bis Ende Januar 2010, natürlich mit Gesellenbrief, dannach war ich bis Oktober 2010 Erwerbstätig. Ab Oktober bin ich zur Bundeswehr gegangen und scheide am 31.08.2012 aus, arbeite dann noch 1 Monat bis zum Schulbeginn bei meinem alten Betrieb. Somit komme ich insgesamt auf 6 Jahre, aber nicht 3 Jahre Erwerbstätigkeit sondern nur 32 Monate...
Ist die Frage, gelesen habe ich z.b 2 Jahre Ausbildung und 4 Jahre Erwerbstätigkeit, aber halt nicht anderst herum.
Vielen Dank für eure Bemühungen.
Gruß peyd0r
Du musst auf 3 Jahre Erwerbstätigkeit kommen. Die Lehre wird auch nur mit 3 Jahren gerechnet, auch wenn sie länger gedauert hat.
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
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