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Thema: Anspruch auf elterunabhängiges Bafög? DRINGEND

  1. #1
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    Standard Anspruch auf elterunabhängiges Bafög? DRINGEND

    Hallo zusammen,

    ich habe eine paar Fragen zum elternunabhängigem Bafög:

    2,5 Jahre Ausbildung 3,5 Erwerbstätigkeit (72 Monate)

    Daten: 27 Jahre Start: Sommersemester 2012

    Ausbildung: 30 Monate
    Angestellt: 28 Monate
    Studium: 1 Semester
    Zivi: 9 Monate
    Arbeitslos: 6 Monate (insgesamt nach der Ausbildung)

    Danach selbstständig:

    2008: 10 Monate --> kein Gewinn
    2009: 12.000 Gewinn (zu versteuerndes EK: 8091)
    2010: fast indentisch wie 2009

    Reicht der Verdienst um meine Selbständigkeit anrechnen zu lassen?
    Wie sind die mtl. Sätze für 2008, 2009, 2010?
    Wird das immer aufs Jahr gerechnet oder oder für den kompletten Zeitraum?
    Zählt das Studium, der Zivi und meine Arbeitslosigkeit zum Zeitraum?

    Vielen dank schonmal

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Standard AW: Anspruch auf elterunabhängiges Bafög? DRINGEND

    Die Zivizeit zählt, wenn diese nach der Ausbildung war
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  3. #3
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    Standard AW: Anspruch auf elterunabhängiges Bafög? DRINGEND

    Die Zeit der Arbeitslosigkeit - falls mehr als rd. 650 € an ALU bezogen wurde - zählt ebenfalls.
    Die Studienzeit - egal wie hoch die Einkünfte während dieser Zeit waren, zählt nicht.

    So steht es u. a. im Gesetz...... gilt nur, wenn der Auszubildende in den Jahren seiner Erwerbstätigkeit in der Lage war, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten.

    Die Zeit der Selbständigkeit zählt "eigentlich" auch. Doch das händelt jedes BAfögamt "eigentlich" unterschiedlich. Ich würde den Steuerbescheid mit vorlegen.
    Und was noch viel wichtiger ist.... rede mit dem STW..... denn es steht auch im Gesetz.... bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluß einer berufsqualifizierenden Ausbildung.......

    Was hast Du vorher studiert... führst Du das Studium fort und es lag lediglich eine Unterbrechung des Studiums vor oder beginnt event. ein neuer Ausbildungsabschnitt. Wie war Dein Eintrag bzw. Deine Begründung auf dem Exmatrikulationsformular bei der Hochschule?

    Und bevor Du Dich auf zukunftsweisende Auskünfte hier aus dem Forum verläßt, erkundige Dich beim BAföGamt "Deines Vertrauens".
    Eine Vorabanfrage ist legitim und wäre auch verbindlich!
    Und es geht hier um Geld, um Dein Geld!
    Viel Erfolg und ein gutes Studium!
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  4. #4
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    Standard AW: Anspruch auf elterunabhängiges Bafög? DRINGEND

    Danke für eure Tipps und Ratschläge!

    Ich hatte angefangen Wi Ing zu studieren hatte aber nach ein paar Wochen abgebrochen um mich Selbstständig zu machen und musste Zivi leisten.

    Ich wurde dann nach dem Semester exmatrikuliert! Ich werde wieder anfangen Wi Ing zu studieren,
    allerdings muss ich neu starten, da ich keine prüfungen abgelegt habe!

    Ich hatte gestern auch noch im Forum des Kölner Studentenwerks gepostet und eine Antwort von einem Mitarbeiter bekommen dass ich unter dieses Umständen elternunabhängig gefördert werde!

    Ich mach jetzt die Unterlagen fertig und schicke sie zur Prüfung ein.

    Danke

  5. #5
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    Standard AW: Anspruch auf elterunabhängiges Bafög? DRINGEND

    JimmiNewton...
    Du schriebst: Ich wurde dann nach dem Semester exmatrikuliert! Ich werde wieder anfangen Wi Ing zu studieren,
    allerdings muss ich neu starten, da ich keine prüfungen abgelegt habe!
    und..
    Das Forum des STW Köln hat mir geschrieben... Das ist auch nichts verbindliches, worauf Du Deine Zukunft ausrichten kannst.

    Deshalb kläre beim STW in Köln persönlich ab, ob Du auch förderungsrechtlich zurückgestuft - also auf =-Semester - wirst! Laß es Dir schriftlich bestätigen! Von der HS wurdest Du deswegen exmatrikuliert, weil Du Dich nicht zurückgmeldet hast.

    Falls Neee, dann könnte es mit der Regelstudienzeit Probleme geben:
    Die Hochschule stuft Dich zwar ins erste Fachsemester ein, beim STW wärest Du jedoch schon im zweiten Fachsemester.
    Denn Fachsemester werden auch dann mitgezählt, wenn keine Förderung beantragt und/oder keine Studienleistungen erbracht wurden.
    Eine Chance sähe ich nur dann, wenn Dich die Hochschule rückwirkend auch für das gesamte erste Semester exmatrikuilieren würde! Einschreibegebühren würdest Du bestimmt nicht zurückfordern. Dann wärest Du im "sicheren Bereich".

    Trotzdem, ich sehen insgesamt ein Problemchen mit Deiner Einstufung ins 1. Fachsemester bei Studienbeginn. Die Regelstudienzeit und die vier Semester zur Vorlage der Eignungsbescheinigung würden Dir um ein Semester gekürzt!
    Und dann wird es schwierig, mit der reduzierten Resgelstudienzeit den Abschluß zu erreichen.
    Und, einen Grund für die verspätete Vorlage der Eignungsbescheinigung und/oder Verlängerung der Regelstudienzeit kannst Du daraus nicht ableiten!


    Berichte hier nach dem Gespräch beim STW
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  6. #6
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    Standard AW: Anspruch auf elterunabhängiges Bafög? DRINGEND

    Ich bin jetzt bissl verwirrt!
    ich war 1 Semster zum studium (Wi Ing) eingeschrieben und bin dann vorm 2ten exmatrikuliert worden, weil ich mich nicht zurückgemeldet habe!
    Das ist 6 jahre her! In diesem Semester habe ich elterabhängiges Bafög bekommen!

    Verfällt dadurch meine Förderung für mein nächstes Studium ? ich werde wieder WI Ing studieren oder bekomme ich einfach nur für 1 Semester weniger bafög?

    Sorry wenn ich ich es nicht ganz verstehe!?

  7. #7
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    Standard AW: Anspruch auf elterunabhängiges Bafög? DRINGEND

    Das zuständige Studentenwerk hat Urlaub, deshalb habe ich nochmal bei der Hotline vom Bundesministerium angerufen:

    UNVERBINDLICHE aussage ( lt. Gesetz)

    Wenn man nach dem ersten oder zweiten Semester den Studiengang abbricht oder wechselt verliert man nicht die Förderfähigkeit!

    Ich muss auch die Leistungsnachweise erst nach dem 4.ten Semester abgeben und bekomme die Leistungen für die komplette Regelstudienzeit!

    Kann dem jemand zustimmen bzw hat andre Erfahrungen gemacht?

  8. #8
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    Standard AW: Anspruch auf elterunabhängiges Bafög? DRINGEND

    Wir reden/schreiben hier von zwei unterschiedlichen Sachen.
    Wenn Du bereits für Dein erstes Studiensemester elternunabhängig gefördert wurdest, dann wirst Du bei der Fortsetzung Deines Studiums ebenfalls elternunabhängig gefördert.

    Die Auskunft am Bundesministerium basiert auf einen möglichen Fachrichtungswechsel.
    Das ist eine andere Geschichte und eine andere Rechtsgrundlage.

    Bereits im Posting "3" habe ich darauf hingewiesen, daß eine rechtsverbindliche Info nur bei Volage und Kenntnis aller Unterlagen getätigt werden kann.
    Und warum ist esbei Dir so Brandeilig bzw. DRINGEND? Du hattest genügend Zeit, noch vor Weihnachten und den anschließenden Übergangs-Ferientage diese Angelegenheit zu klären.
    Warte doch ab, ab dem 2. Januar sind die Fachberater, welche für klare und rechtsverbindliche Auskünfte zuständig sind, auch wieder zu erreichen.
    Und, tue sowohl Dir als auch den Bearbeitern den großen Gefallen:
    Pack Deine Studien- und Ausbildung- und Arbeitsunterlagen zusammen und begebe Dich direkt ins Büro des STW´es.

    Und mach es nicht per Telefon.
    Sorry, für die klaren Worte; doch warte bis zum Jahresanfang. Dann wird Dir geholfen
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  9. #9
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    Standard AW: Anspruch auf elterunabhängiges Bafög? DRINGEND

    Guten Morgen,

    @Franjo: Danke für die klaren Worte :-)

    Ich habe gerade mit einem Gruppenleiter des Studentenwerks gesprochen:

    - erneute Förderung ist möglich
    - Baföganspruch vermindert sich aber um 1 Semester
    - aber ich werde ins erste Fachsemester (Leistungsnachweise) eingestuft

    Danke für Eure Hinweise und einen guten Start ins neue Jahr!

    VG

  10. #10
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    Standard AW: Anspruch auf elterunabhängiges Bafög? DRINGEND

    Danke Jimmy,
    kläre mit dem BAföG-Bearbeiter ab, ob Du bis zur Vorlage der Eignungsbescheinigung (§ 48 BAfög) tatsächlich vier Semester Zeit bleibt!

    Denn, Wiederholungssemester - auch ohne Leistungen - gelten als Fachsemester und werden sowohl bei der Frist zur Eignungsbescheinigung als auch bei der Regelstudienzeit mitgerechnet.
    (Oder studierst Du ganz etwas anderes als zuvor?) Dann brauchst Du Dir darüber keine Gedanken machen

    Viel Erfolg!
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
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