Hallo,
ich habe letztes Jahr während meiner Erlangung der Fachhochschulreife elternunabhängiges Bafög erhalten.
Mittlerweile studiere ich und habe heute einen Brief erhalten, das ich vermutlich nicht elternunabhängig gefördert werde!
Geht das den überhaupt? Ich dachte die Kriterien sind die selben? Bin total geschockt! Vielleicht kann jemand etwas dazu sagen?!
Vielen dank im Voraus!
Guckst du § 11
(3) Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende
1.ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht,
2.bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat,
3.bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war oder
4.bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war.
Trifft davon was auf dich zu? Wenn nein, gibts nur elternabhängig.
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
Das Problem ist, das mir die Arbeitslosigkeit von ca. 6 Monaten nicht angerechnet wird, da ich ca. 20 EUR unter dem geforderten Schnitt bin. Weiss jetzt nicht weiter, da überhollt mich mal wieder meine Herkunft, bzw. bei meinem Job hab ich halt nicht viel verdient und das wird mir nun zum Verhängnis. Naja, schaut wohl so aus als ob mir das Geld ausgeht und ich das Studium nach dem ersten Semester schmeißen muss, da die wohnung ja auch irgendwie gezahlt werden muss((
Les dir das mal zum Vorausleistungsantrag durch.
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
Hi,
es wäre möglich das man auch elternunabhängiges Bafög erhält! Doch leider ist es nicht so leicht! Bei War es so das ich zunächst eine Ausbildung gemacht habe und anschließen fast 3 Jahre in diesem Beruf gearbeitet habe. Doch leider waren es ein Paar Monate zu wenig und somit erhielt ich kein elternunabhängiges Bafög. Aber grundsätzlich wäre es bei mir möglich gewesen.
Aber wie gesagt bei mir war eben die Grundlage des Beschäftigungsverhältnisses von fast 3 Jahren gegeben um das das studentenwerk überhaut darüber nachgedacht hat.
LG
@ Kahlua
An welcher Bildungseinrichtung hast Du die FH-Reife erworben und wurdest elternunabhängig gefördert?
Die Förderung erfolgt - auch ohne rd. 72 Monate Ausbildung+Jobzeit - beim Besuch eines Abendgymnasiums oder KOlleg. (Nicht Kollegschule etc.).
Leidererfolgt die anschließende Hochulausbildung ggf. wieder elternabhängig, falls die sog. 72 Monate nicht erfüllt werden.
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
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