Hi Leute,
im Titel steht bereits fast alles.
Mein Lebenslauf:
- 3 Jahre kfm. Ausbildung
- 2 Semester Studium der Politikwissenschaften
- 4 Jahre gearbeitet
- Beginn des Studiums Politk- und Verwaltungswissenschaften
Ist das ein neuer Studiengang, also ein Fachrichtungswechsel oder eben nicht? Wie stehen meine Chancen? Ich wills mir nicht beim Antrag "versauen"
Danke vorab!
Die 2. Semester sollten nicht das Problem darstellen. Du hast also sehr gute Chancen, BAföG zu erhalten.
Ausschlaggebend hierfür sind:
- wie alt bist du?
- war die kaufmännische Ausbildung eine schulische oder betriebliche Ausbildung?
Danke erst einmal für die Antwort.
Ich bin 26 Jahre alt; die Ausbildung war eine betriebliche - also mit ganz normaler Ausbildungsvergütung.
Was mir zu schaffen macht: Ich habe das so verstanden, dass die 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Arbeiten vor dem Studienbeginng absolviert werden müssen. Und wenn das Amt mir sagt "Von Politikwissenschaften zu Politik- und Verwaltungswissenschaften zu wechseln ist eine Fortführung des Studiums", dann habe ich die 3 Jahre, in denen ich gearbeitet habe, ja erst NACH Studienbeginn absolviert... Oder ist das egal?
Puh... du hast 4 Jahre gearbeitet - das sehe ich als Problem an! Soweit ich weiß, kommt es beim Bafög hauptsächlich auf das Vermögen an. Da ist die Frage, was du mit deinem Gehalt gemacht hast? Und natürlich wie viel du verdient hast?! Wenn du zu viel Geld auf dem Konto hast, kannst du dein Bafög vergessen! Aber vielleicht lohnt sich ja ein Studienkredit in deinem Fall? Ich schätze du musst dich da noch weiter informieren. Bafög ist so eine individuelle Sache, in der dir wahrscheinlich nicht viele helfen können.
Viel Glück! LG
Sorry,
über Vermögen wurde nichts geschrieben. Also sollte es hier auch nicht thematisiert werden.
Dem BAföG-Amt ist es auch absolut egal, was man/frau während der Berufsphase mnit dem Geld gemacht hat. Eventuell auch nur gelebt?
Bei einer möglichen Antragstellung wird nach dem aktuellen Vermögen gefragt.
Elternunabhängige Förderung nur dann, wenn z. B. ... bei Beginn des Ausbildungsabschnitts u.s.w. (siehe § 11 Abs. 3 BAföG).
Jetzt kommt es u. a. auch darauf an, mit welcher Begründung man/frau sich von der Uni verabschiedet hat (Abbruch/Unterbrechung)?
Wichtig ist, daß vom STW keine Fortsetzung - nach einer Unterbrechung - des bisherigen Studiums erfolgt.
Mit dem STW sollte das Thema "Ausbildungsabschnitt nach einem Fachrichtungswechsel" geklärt werden.
Das geht hier im Forum nicht, leider... oder zum Glück![]()
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Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
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