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Thema: Dringend:elternunabhängiges BAföG, BAB, Wohngeld oder Mietuschuss

  1. #1
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    Lächeln Dringend: elternunabhängiges BAföG, BAB, Wohngeld oder Mietzuschuss


    Hallo,
    da ich zur Zeit ca. 400 Euro Miete bezahle und jetzt noch 100 Euro Fahrkosten dazu kommen, wüsste ich gern, ob ich denn Anspruch auf elternunabhängiges BAföG habe oder einer der oben aufgeführten Beihilfen zutrifft.

    Ich bin über 35 Jahre alt und habe von 1993-2007 studiert (4-5 Jahre von meinen Eltern Geld bekommen, da für BAföG ihr Einkommen zu hoch war; beim letzmaligen Prüfungsversuch wiederholt durchgefallen), nebenbei teilweise auch sozialversicherungspflichtig ca. 3 - 4 Jahre gearbeitet.
    Dann ca. 2 Jahre (800 brutto mtl.) gearbeitet, dazwischen 3 und danach 6 Mon. Krankengeld und 1 Jahr ALG I und immer eine Aufstockung (Zuschuss zu Miete) bekommen.

    Jetzt beginne ich eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (ca. 650 Euro brutto).
    Ich denke bei mir könnte der §10 III 2 Nr. 3 wegen des höheren Alters aufgrund einer psych. Erkrankung (eine Behinderg. 30 % besteht auch), welche auch zum Nichtbestehen meines Studiums beigetragen hat greifen.
    Hätte ich denn Anspruch auf elternunabhängiges BAföG, weil insgesamt bin ich ja etwa 6 Jahre sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten nachgegangen? Oder eine andere Beihilfe? Und ist dies jetzt eine Erstausbildung?

    Vielen Dank für schnelle Anworten und liebe Grüße Andrea

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Standard AW: Dringend:elternunabhängiges BAföG, BAB, Wohngeld oder Mietuschuss

    'Das ist doch eine betriebliche Ausbildung oder? Da gibts gar kein BAföG.
    Ist da vielleicht BAB möglich? Da hab ich keine Ahnung von
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  3. #3
    dms
    dms ist offline
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    Standard AW: Dringend: elternunabhängiges BAföG, BAB, Wohngeld oder Mietzuschuss

    Zitat Zitat von andrea73 Beitrag anzeigen
    ...wegen des höheren Alters ...., ...
    Bei BAB gibt es keine Altersbegrenzung.
    Aufgrund der hier vorliegenden Informationen kann ein Anspruch nicht definitiv ausgeschlossen werden.

    Zitat Zitat von andrea73 Beitrag anzeigen
    ...Und ist dies jetzt eine Erstausbildung?
    ...
    Es scheint im Sinne von BAB eine Erstausbildung zu sein.
    Hinsichtlich des Anspruches sind aber noch ein paar Sachen abzuklären. Dies muss aber in der Agentur geklärt werden. Dazu solltest Du so schnell wie nur möglich dort mal vorsprechen, und den grundsätzlichen Anspruch abklären lassen.

    Zitat Zitat von andrea73 Beitrag anzeigen
    ...der §10 III 2 Nr. 3 ...Andrea
    Was Du mit der Gesetzesangabe meinst, erschließt sich mir nicht (liegt evtl. an der Schreibweise). Ich kann so vorerst keine Beziehung zu einer behinderungsbedingten Förderung entdecken.


    Als Hinweis: Nutze mal den BAB-Rechner und erwarte nicht allzuviel an BAB.
    Notfalls wäre dann vielleicht noch der Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft beim Jobcenter zu beantragen.

    hier der Link zum BAB-Rechner
    Geändert von dms (23.08.2011 um 18:36 Uhr) Grund: hier der Link zum BAB-Rechner eingefügt

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