+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Steht es mir zu?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    14.07.2011
    Beiträge
    2

    Standard Steht es mir zu?

    Hallo, da es mit dem bafög alles so kompliziert ist, muss ich euch mal fragen ob es mir überhauot zusteht.

    zu meiner person:
    2006 realschulabschluss
    2006 4 monate ausbildung zur kauffrau im einzelhandel(abgebrochen)
    2006 -2007 praktikum
    2007- 2010 ausbildung zur friseurin
    2010-2011 angestellte im friseurladen

    also ich bin im mai in eine wg gezogen die näher an meiner arbeitstelle liegt und im juni habe ich mich dazu entschlossen das fachgymnasium für gesundheit und soziales( dauer 3 Jahre) zu besuchen( in sachsen-anhalt).
    Ich bin 22 jahre alt und wohne ja wie gesagt nicht mehr zuhause.


    Meine frage ist jetzt steht mir elternunabhängiges bafög zu oder nicht?
    Im internet steht sehr viel drin wenn man einen zweiten Bildungsweg einschlägt der rein garnichts mit meiner ausbildung zu tun hat, sind meine eltern nicht mehr verpflichtet mich zu unterstützen.
    Ich brauche aber bafög
    1. wegen dem Fahrtweg zur schule (35km von meiner wg entfernt)
    2. um weiterhin in der wg zu wohnen.
    meine eltern sehen es auch nicht ein mich wieder zu unterstützen, denn das haben sie 4 jahre gemacht wo ich das praktikum und meine ausbildung absolviert habe!

    Die jahre die ich arbeiten war, reichen ja nicht aus um das elternunabhängige zu bekommen.

    kann mir irgendjemand von euch helfen?

  2. #2
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    14.07.2011
    Beiträge
    2

    Standard AW: Steht es mir zu?

    Hat denn keiner einen rat für mich?

  3. #3
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard AW: Steht es mir zu?

    Wenn dir deine Eltern bereits eine Ausbildung finanziert haben, sind diese dir nicht mehr unterhaltspflichtig. Hier weichen die Regelung nach dem BAföG und die zivilrechtliche Regelung nach dem BGB von einander ab.

    Hier könntest du also das elternunabhängige BAföG im Rahmen des Vorausleistungsverfahrens erhalten. Hier würde dann das Amt prüfen, inwiefern deine Eltern noch zu Unterhalt verpflichtet sind - höchstwahrscheinlich mit dem Ergebnis, dass sie es nicht mehr sind

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. was steht ihm zu?
    Von suessepuppe89 im Forum Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 03.10.2010, 09:06
  2. Was steht mir zu??
    Von linchen im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 21.10.2009, 08:42
  3. Was steht mir zu?
    Von Kleine1988 im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 13.07.2009, 17:07
  4. steht mir Wohngeld zu?
    Von tigerlilly im Forum Wohngeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 01.02.2009, 15:12

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein