Hallo, da es mit dem bafög alles so kompliziert ist, muss ich euch mal fragen ob es mir überhauot zusteht.
zu meiner person:
2006 realschulabschluss
2006 4 monate ausbildung zur kauffrau im einzelhandel(abgebrochen)
2006 -2007 praktikum
2007- 2010 ausbildung zur friseurin
2010-2011 angestellte im friseurladen
also ich bin im mai in eine wg gezogen die näher an meiner arbeitstelle liegt und im juni habe ich mich dazu entschlossen das fachgymnasium für gesundheit und soziales( dauer 3 Jahre) zu besuchen( in sachsen-anhalt).
Ich bin 22 jahre alt und wohne ja wie gesagt nicht mehr zuhause.
Meine frage ist jetzt steht mir elternunabhängiges bafög zu oder nicht?
Im internet steht sehr viel drin wenn man einen zweiten Bildungsweg einschlägt der rein garnichts mit meiner ausbildung zu tun hat, sind meine eltern nicht mehr verpflichtet mich zu unterstützen.
Ich brauche aber bafög
1. wegen dem Fahrtweg zur schule (35km von meiner wg entfernt)
2. um weiterhin in der wg zu wohnen.
meine eltern sehen es auch nicht ein mich wieder zu unterstützen, denn das haben sie 4 jahre gemacht wo ich das praktikum und meine ausbildung absolviert habe!
Die jahre die ich arbeiten war, reichen ja nicht aus um das elternunabhängige zu bekommen.
kann mir irgendjemand von euch helfen?
Hat denn keiner einen rat für mich?
Wenn dir deine Eltern bereits eine Ausbildung finanziert haben, sind diese dir nicht mehr unterhaltspflichtig. Hier weichen die Regelung nach dem BAföG und die zivilrechtliche Regelung nach dem BGB von einander ab.
Hier könntest du also das elternunabhängige BAföG im Rahmen des Vorausleistungsverfahrens erhalten. Hier würde dann das Amt prüfen, inwiefern deine Eltern noch zu Unterhalt verpflichtet sind - höchstwahrscheinlich mit dem Ergebnis, dass sie es nicht mehr sind![]()
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