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Thema: Bei Eigener Wohnung - Berufsoberschule?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Bei Eigener Wohnung - Berufsoberschule?

    Hallo,

    ich habe vor, nächstes jahr auf die BOS zu gehen und dort die allgemeine hochschulreife zu machen.

    Zu meinem Lebenslauf:
    Ich bin 22 (wenns soweit ist 23) und habe seit 2010 eine abgeschlossene Ausbildung. Bin derzeit noch angestellt in meinem Lehrbetrieb.

    Im Sommer 2009 (noch in der Lehre) bin ich ausgezogen, da wir ausziehen mussten (vermieter hat sich entschieden abzureisen - zu altes gebäude).

    Seitdem wohne ich alleine und ich habe auch nicht die Möglichkeit, zu meinen Eltern zu ziehen. Sie wohnen zwar unweit von mir, aber beide (geschieden) haben selbst nur eine kleine Wohnung.

    Habe ich die Möglichkeit, Bafög zu bekommen, ohne es zurück zu zahlen?

    Ich weíß sonst nicht, wie ich meine Wohnung und Unterhalt finanzieren sollte, ein Nebenjob allein würde nicht ausreichen.

    Achja, sollte es etwas ändern: Ich habe vor die Vorklasse, bzw. Vorkurs zu besuchen

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    365

    Standard AW: Bei Eigener Wohnung - Berufsoberschule?

    Hallo cajena,

    deine Ausbildung wird einem Kolleg gleichgestellt, siehe auch dazu die Verwaltungsvorschrift 2.1.13 zu § 2 BAföG:

    2.1.13 Das Kolleg führt in einem Bildungsgang von in der Regel drei und höchstens vier Jahren zur allgemeinen oder zu einer fachgebundenen Hochschulreife. Der Bewerber muß eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sein, mindestens 19 Jahre alt sein und eine Eignungsprüfung bestanden oder einen mindestens halbjährigen Vorkurs erfolgreich durchlaufen haben. Bei Bewerbern, die den Realschulabschluß oder einen gleichwertigen Abschluß nachweisen, kann auf die Eignungsprüfung verzichtet werden.

    Den Auszubildenden an Kollegs sind Auszubildende an Berufsoberschulen in Bayern, an der Oberstufe der Berufsoberschulen in Baden-Württemberg und in Klasse 13 der Berufsoberschulen in Niedersachsen gleichgestellt. Die Auszubildenden in den als Vorstufe eingerichteten einjährigen Klassen an den Berufsoberschulen in Bayern sind den Auszubildenden an Berufsaufbauschulen gleichgestellt.
    Das Kolleg wird elternunabhängig mit BAföG gefördert, zurückzahlen musst du auch nichts. Die Bedarfssätze kannst du hier einsehen:

    Schüler-BAföG

    LG

    Tinchen

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