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Thema: Erwerbstätigkeit - Zeitraum erfüllt?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Erwerbstätigkeit - Zeitraum erfüllt?

    Liebe LeserInnen,

    ich hätte eine kurze Frage bezüglich der Anrechnung meiner Erwerbstätigkeit:

    Um Elternunabhängiges BAföG zu erhalten, muss z. B. eine 3 jährige Ausbildung sowie 3 Jahre Erwerbstätigkeit vorliegen.

    Nun möchte ich gerne zum 4.8.2012 eine Ausbildung zur Erzieherin machen.

    Die Voraussetzung der Ausbildung habe ich erfüllt. Jetzt zu meiner Frage: Meine Erwerbstätigkeit begann am 31.08.2009. Kann das BAföG-Amt jetzt sagen, dass ich keinen Anspruch habe, weil mir knapp ein Monat fehlt? Und wie sehe es aus, wenn ich für den ersten Monat kein BAföG beantrage, einen Monat 400Euro-Job mache und dann erst ab September beantrage?

    Für Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar!

    Viele Grüße
    Lilith0107

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Standard AW: Erwerbstätigkeit - Zeitraum erfüllt?

    Die insgesamt 6 Jahren müssen vor Ausbildungsbeginn erreicht sein. Ein 400 € Job reicht auch nicht aus.
    Schreibe doch mal deine genauen Zeiten (Lehre/Erwerbstätigkeit + Verdienst)
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  3. #3
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    Standard AW: Erwerbstätigkeit - Zeitraum erfüllt?

    Hallo,

    danke erstmal für die Antwort.

    Also meine genauen Zeiten:

    01.09.2006 - 28.08.2009 Ausbildung Fachangestellte für Bürokommunikation

    und

    31.08.2009 - halt Ausbildungsbeginn (6.8.2012).

    Ich könnte höchstens mit Glück wenn der AG mitmacht, einen Aufhebungsvertrag zum 31.08.2012 machen und dann die letzten 4 Wochen Urlaub nehmen um da schon die Ausbildung zu beginnen. Dann hätte ich bis dahin volles Gehalt und eigentlich dürfte dann dem BAföG nix mehr entgegenstehen!?

    Aktuelles Gehalt liegt bei ca. 2060,- Brutto.

    Gruß
    Lilith0107

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Standard AW: Erwerbstätigkeit - Zeitraum erfüllt?

    Es nutzt nichts, die letzten 4 Wochen Urlaub zu nehmen. Du musst am 06.08.2012, mit Ausbildungsbeginn, deine 6 Jahre voll haben.
    Und so stehts in der Verwaltungsvorschrift:
    "Verbleiben bei der Feststellung des Gesamtzeitraums einzelne Tage, so gelten sie als voller Monat."
    Und du kommst bei der Erwerbstätigkeit, wenn du bis zum 05.08. arbeitest, auf 35 Monate und 6 Tage.
    Sollte also passen.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Erwerbstätigkeit - Zeitraum erfüllt?

    Ich danke dir recht herzlich! Das hat mir sehr weitergeholfen!

    Viele Grüße
    Lilith0107

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