Ich habe gelesen, dass die Eigentumswohnung meiner Eltern ( 60km vom Elternhaus entfernt) in der ich wohne und Miete an meine Eltern zahle beim Bezug von Schülerbafög nicht anerkannt wird. Gilt dies auch beim elternunabhängigen Bafög?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Grüße von Hoppla2011
Ja das gilt auch bei elternunabhängigen BAföG. Das Gesetz ist nunmal endeutig:
§ 12
(3a) Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
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