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Thema: Elternunabhäniges Bafög

  1. #1
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    Standard Elternunabhäniges Bafög

    Hallo,
    ich kenne zwar jetzt die Voraussetzungen für elternunabhäniges Bafög, jedoch sehe ich es immer noch nicht ganz ein.
    Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung, habe dann Fachabi gemacht und dabei Schülerbafög bezogen. Bis hier auch kein Problem. Jetzt möchte ich studieren. Hierfür soll ich jetzt elternabhäniges Bafög bekommen; nur leider reicht das vorn und hinten nicht.
    Meine Eltern sind mir nach den Unterhaltsvorschriften des BGB nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, deswegen sehe ich es nicht ein, warum dem Bafög der Betrag abgezogen wird, den meine Eltern an Unterhalt zahlen sollten.
    Gibt es Möglichkeiteb etwas zuändern???
    Lieben Gruß

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    ich verstehe das problem nicht. wenn das bafög elternunabhängig gewährt werden soll, warum sind dann auf dem bafög bescheid unterhaltsleistungen der eltern vermerkt?

    wie alt bist du denn?

  3. #3
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    Hallo,
    bin 23. Hab mein ganzes Problem vielleicht ein bisschen undeutlich geschildert. Also, ich erhalte zur Zeit elternabhäniges Bafög, bin aber der Meinung, dass mir eigentlich elternunabhäniges zustehen sollte, da meine Eltern schon eine Berufsausbildung komplett finaziert haben. Ich kenne zwar die Vorschriften, die besagen, dass man erst eine bestimmte Zeit gearbeitet haben muss, jedoch ergibt es für mich keinen Sinn den Unterhalt der Eltern anzurechnen, da ein Anspruch auf Unterhalt laut dem BGB nicht mehr besteht.

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    ja, dein anspruch richtet sich aber nicht nach dem BGB sondern nach dem BAföG...daher musst du auch die volle erwerbstätigkeit nachweisen

  5. #5
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    Ja und genau da liegt mein Problem. Das elternabhänige Bafög reicht allein noch nicht mal für die Miete und um die Studiengebühr machen die sich ja auch keine Gedanken. Es ist echt super, wie einem der Weg verbaut wird... Naja kann man wohl nichts machen. Vielen Dank trotzdem.

  6. #6
    Administrator Avatar von Pikary
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    das mit den studiengebühren ist schon ein fall für sich...dieser wird nicht einmal als härtefall angesehen, so darfst du auch aufgrund dessen nicht mehr verdienen

    hätte dir gerne geholgen

    gruß

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