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Thema: Frage zum elternunabhängigen BaföG

  1. #1
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    Standard Frage zum elternunabhängigen BaföG

    Hallo!
    Ich habe ein Frage zum elternunabhängigen BaföG. Und zwar gilt ja diese ominöse 5Jahre Regel.
    Ich habe das in meinem Fall mal durchgerechnet und komme auf 4 3/4 Jahre (3,5 Jahre Ausbildung, 1 Jahr AlgI, und dann noch den Rest erwerbstätigkeit).
    Soweit ich weiß, wird die Zeit, wo man Alg II bekommt ja nicht mit angerechnet.
    Wie sieht das denn nun aus, wenn ich (27 Jahre) eine 6jährige Tochter (bin alleinerziehend) erziehe? Gilt diese Zeit auch (trotz AlgII-Bezug)? Habe dazu folgendes gelesen:

    5 Jahre Erwerbstätigkeit vor dem Studium

    Das Einkommen Eurer Eltern bleibt unberücksichtigt, wenn Ihr zwischen Eurem 18. Geburtstag und dem Beginn des Studiums mindestens 5 Jahre gearbeitet habt. Im Einzelnen:

    * Es müssen nicht 5 Jahre am Stück gewesen sein.
    * Es kann sich um Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigungen, selbstständige oder unselbstständige Beschäftigungen gehandelt haben.
    * Ausbildungszeiten bleiben unberücksichtigt, auch wenn Ihr im Rahmen der Ausbildung ein Ausbildungsentgelt bezogen habt.
    * Eine Teilzeitbeschäftigung neben (= unabhängig von) der Ausbildung zählt jedoch als Erwerbstätigkeit.
    * Ferienarbeit dagegen findet keine Berücksichtigung.

    Erfüllt Ihr mit Eurer Erwerbstätigkeit die genannten Kriterien, so muss zusätzlich die Voraussetzung erfüllt sein, dass Ihr von dem verdienten Geld leben konntet. Davon wird dann ausgegangen, wenn Euer Brutto-Einkommen mindestens eine Höhe von 120 % des zu dem jeweiligen Zeitpunkt geltenden BAföG-Bedarfssatzes für auswärtswohnende Studierende hatte (ohne Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag und ohne erhöhte Mietkosten). Für die Monate von April 2001 bis Juni 2002 waren dies 1092 DM brutto, danach bis Juli 2008 560 Euro und seit August 2008 sind es 614 Euro. Wer die jeweils geltende Einkommensgrenze ganz genau wissen will, sollte sich an das BAföG-Amt wenden.

    Wichtig: Unabhängig von diesen Regelungen zur Erwerbstätigkeit werden folgende Tätigkeiten berücksichtigt:

    * die Haushaltstätigkeit eines Elternteils, der zumindest ein Kind unter zehn Jahren oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, im eigenen Haushalt zu versorgen hat


    Wenn ich das richtig verstehe, falle ich dann doch in den fett markierten Fall, richtig? Ich hoffe mir kann jemand helfen!

    Danke fürs lesen.

  2. #2
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    Kann mir da keiner eine Aussage zu machen? Ist dringend, weil es davon abhängt, ob ich die Ausbildung machen kann oder nicht!

  3. #3
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    Kein Stress.

    Du fällst in diese Regelung.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  4. #4
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    Danke für die Antwort, das sind schonmal gute Neuigkeiten
    Eine Frage habe ich aber doch noch. Wie sieht das denn nun mit der Bearbeitungsdauer aus? Habe gehört, dass das schonmal gut 3 Monate dauern kann. Der Antrag kann aber wohl erst dann entgültig bearbeitet werden, wenn die Schulbescheinigung (die man ja erst am 1. schultag bekommt) vorliegt. Nur wie soll ich mich und meine Tochter gute 3 Monate versorgen so ganz ohne Geld? Gibt es irgendeine Möglichkeit diese Zeit zu überbrücken?

  5. #5
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    Das ist richtig.

    Der Antrag kann erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorliegen.Vom BAföG gibt es keine Vorschussleistungen!

    Evt. bekommt Ihr zur Überbrückung Leistungen von der ARGE/JobCenter.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  6. #6
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    Danke für die Auskunft.
    Ich werde mir einfach mal die Tage einen Termin bei meiner SB von der ARGE geben lassen und die fragen. Schließlich muss sie eh wissen, dass ich mich dazu entschieden habe noch einmal die Schule zu besuchen. Vllt. kann sie mir ja bei der Sache helfen.

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