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Thema: Antrag auf vorrausleistungIch will nicht, dass mein Vater für mich zahlen muss!

  1. #1
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    Ausrufezeichen Antrag auf vorrausleistungIch will nicht, dass mein Vater für mich zahlen muss!

    Hallo an alle,

    ich studiere im 3. semester.
    Mein Vater hat sich zu Beginn meines Studiums geweigert, mich finanziell zu unterstützen bzw. hat er nicht genügend gezahlt.
    Jadoch hat das BAfög-Amt berechnet, dass er (fast) komplett für mein Studium aufkommen müsste.

    Mein Vater und ich haben schon immer ein sehr schlechtes Verhältnis. MEine Eltern leben schon immer getrennt. Meine Mutter muss kaum zahlen.

    Da er sich weigerte, beantragte ich VORRAUSLEISTUNGEN.
    Die ich auch seit Anfang des Stuidiums bewilligt bekomme.

    MEin Problem: Ich leide sehr unter der Situation. Ich möchte (auch wegen persönlichen Gründen zu meinem Vater) unabhängig von meinem Vater Bafög erhalten.
    Bzw. möchte ich diesen "Kredit" komplett selber zurückzahlen, ohne dass mein Vater bis zum Ende meines Studiums Mahnungen und Überprüfungen erhält

    Ist das irgendwie möglich????


    bin um jede Antwort dankbar

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Niedersachsen
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    Standard

    Nein, durch den Antrag auf Vorausleistung nach § 36 BAföG ist dein Unterhaltsanspruch auf das Studentenwerk nach § 37 BAföG übergegangen.

    Dein Vater wird vom Studentenwerk eine entsprechenede Mitteilung und Zahlungsaufforderung erhalten haben. Sollte er diesen Zahlungen nicht Folge leisten, wird er durch das Studentenwerk vor dem zuständigen Famliengericht auf Unterhalt und der Höhe nach verklagt. Dieser Betrag kann nach oben oder nach unten auf den vom BAföG Amt berechneten Betrag abweichen.

    Du kannst nur für die Zukunft auf den UH verzichten und den Antrag auf Vorausleistungen einstellen lassen.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

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