Liebe User,
habe einen Tag vor Weihnachten eine garnicht schöne Botschaft bekommen... Anspruch 0,00€...
Kurz zu meinem Fall...
- ich habe eine Berufsausbildung abgeschlossen
- Danach habe ich ein Bachelorstudium abgeschlossen
- Jetzt mache ich ein Masterstudium
Ich bin verheiratet... laut den Unterlagen müssen von dem Einkommen meiner Frau 214,00 Euro angerechnet werden.
ABER:
Das EInkommen meines Vaters wird ebenfalls angerechnet!!!
Ich bin davon ausgegangen, dass dadurch das ich verheiratet bin und bereits zwei Ausbildungen abgeschlossen habe, das Einkommen meiner Eltern nicht angerechnet wird!
Ich dachte, dass die Eltern für EINE Ausbildung des Kindes aufkommen müssen... nicht jedoch für DREI!
Ich brauche Dringend einen heißen tip, um Einsrpuch einlegen zu können!
Tausend Dank vorab - Frohe und gesegnete Weihnachten!!!
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
Wenn die drei Ausbildungen aufeinanderaufbauen sind deine Eltern weiterhin zum Unterhalt verpflichtet.
BAföG
http://www.bafoeg.bmbf.de
* Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
* Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
* Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
* Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.
Danke für die Antworten...
die drei Ausbildungen sind meiner Ansicht nach nicht aufeinander afbauend.
- Ich habe eine Ausbildung zum Werbekaufmann gemacht.
- Dann ein Wirtschaftsstudium
- Jetzt ein Master im Bereich Ressourcenmanagement
Ist mit "aufeinander Aufbauend" die zeitliche Abfolge oder der Bezug zueinander gemeint?
Gibt es hierzu auch einen Gesetzestext?
Alle Ausbildungen im kaufm. Bereich und m.E. aufeinander aufbauend.
Ohne BA kein MA. Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Stell den Antrag auf Vorausleistungen nach § 36 BAföG. Das BAföG Amt trifft schlußendlich die Entscheidung. Ggf. werden deine Eltern vom BAföG Amt auf Unterhalt verklagt.
BAföG
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* Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
* Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
* Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.
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