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Thema: BaföG nach Studium mit Abschluß?

  1. #1
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    Standard BaföG nach Studium mit Abschluß?

    Hallo!

    Mein Anliegen ist es, zu erfahren, ob ich womöglich einen Anspruch auf BaföG habe. Dazu folgende Details:

    - Meine Eltern sind geschieden. Mein Vater ist Rentner und bekommt etwa 850 Euro Rente im Monat. Meine Mutter ist berufstätig und verfügt über 1400 brutto im Monat.

    - ich wohne bei meiner Mutter (noch, würde gern ausziehen). Ich lebe von meinem Kindergeld plus 200 Euro, die mir meine Mutter drauf legt. Mein Kindergeld erhalte ich allerdings ab November nicht mehr, da ich dann schon 25 Jahre alt bin

    -Zu meiner Ausbildung: Ich habe nach 4 Semestern einen Studiengangwechsel vorgenommen. Für mein Erststudium hatte ich damals kein BaföG beantragt, da es da noch keine Studiengebühren gab. Für das darauffolgende Studium habe ich versucht BaföG zu bekommen, wurde aber darauf verwiesen, dass bei mir ein Wechsel nach dem 4.Semester ohne unabdingbaren Grund vorliegt.
    Anschließend habe ich nun in 6 Semestern einen Bachelorabschluß gemacht. Ich befinde mich jetzt im 10. Hochschulsemester und habe mich entschloßen, ein Lehramtstudium zu beginnen, bei dem ich konkreten Berufsaussichten nachgehen kann.

    -Meine Frage ist: Da ich noch nie BaföG bekommen habe, allerdings nun dringend darauf angewiesen bin und mich meine Eltern nicht mehr unterstützen können und wollen, habe ich da Anspruch auf elternunabhängiges BaföG?

    -Ich habe bereits gelesen, dass es eine Regelung gibt, bei der man nach 3jähriger Ausbildung und anschließend mindestens 3jähriger beruflichen Tätigkeit einen Anspruch auf die Unterstützung vom Staat hat. Nun handelt es sich bei mir um eine 5jährige Ausbildung, bei der ich noch nicht beruflich tätig war.

    Vielen Dank im Voraus, wenn mir jemand Informationen zukommen lassen kann.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Das Problem ist nun, dass du schon einen Bachelor Abschluss hast und jetzt eine andere Ausbildung machen möchtest (Studium auf Lehramt). Darüber hinaus haben sich ja die Gegebenheiten nicht geändert, da immer noch der Wechsel nach dem 4. Semester ohne Grund im Raum steht. Für einen BAföG Antrag ist nicht entscheidend, ob du schon einmal BAföG bekommen hast, es reicht aus, dass die Ausbildung förderungsfähig gewesen ist, was sie ja zweifelsohne war. Daher sehe ich hier keine Chance, noch einmal BAföG zu erhalten.

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