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Thema: Elternunabhängifes Bafög anrechenbar auf ALG2 ?

  1. #1
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    Standard Elternunabhängifes Bafög anrechenbar auf ALG2 ?

    Ich bin leicht verwirrt.

    Da ich das Abitur auf dem 2. Bildungsweg mache, habe ich anrecht auf Elternunabhängiges Bafög.
    Ich führe einen eigenen Haushalt und mein Vater ist tot und meine Mutter bekommt Grundsicherung.
    Bisher bekamm ich immer normales Bafög, das mir logischerweise beim ALg2 angerechnet wurde, doch wie sieht das beim elternunabhängigen aus, Können die das beim ALG2 auch anrechnen? (hatte mal gehört die dürften das nicht tun aes aber unrechtmäßigerweise gerne)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Klar können die das aufs ALG 2 anrechnen
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  3. #3
    Administrator Avatar von Pikary
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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Bezug von BAföG auch noch weiterhin Hartz IV gewährt wird, zumindest nicht regulär.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Evtl. sind ergänzende Leistungen, Stichwort ungedeckter Bedarf, möglich. §§ hab ich leider nicht im Kopf. Aber BAföG wird eben angerechnet
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  5. #5
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    hmmmm ja ich seh schon. Hatte es mir fast gedacht.
    Jetzt ist das Problem wie sich heute herausstellte etwas komplizierter.

    Das schulisches Jahr (FOS13) mit schwerpunkt Elektrotechnik gibt es nicht so oft angeboten und die nächste Schule von meiner Wohnung entfernt, die das anbietet, ist 80 km weit weg. Das monatsticket würde 165,50 kosten und wäre auch die billigste variante. Normalerweise werden Fahrtkosten bis zu einer gewissen Grenze ersteattet von der Schule, da wir in diesem Bildungsgang aber anrecht auf elternunabhängiges Bafög haben, soll davon die Fahrkarte bezahlt werden, was ja so auch logisch ist. Die, deren Eltern arbeiten und Geld verdienen haben kein Problem, die könnten das Bafög behalten und die Fahrkarte von bezahlen. doch mir wird es angerechnet und so viel kann ich für eine Monatskarte nicht aufbringen, hat da jemand erfahrungswerte, wie das in so einem Fall aussieht, ob es da ausnahmen gibt oder so?

  6. #6
    Administrator Avatar von Pikary
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    In diesem Artikel findest du einiges zum BAföG und Hartz IV:

    Hartz IV Anspruch für Auszubildende, Schüler und Studenten

    Möglicherweise werden dadurch schon ein paar Fragen beantwortet.

    Wie Sandy bereits sagte, können ausbildungsbedingte Mehrkosten und Fahrtkosten berücksichtigt werden.

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