Ich musste meinen Zivildienst direkt nach dem Abi machen. Danach habe ich dann eine Ausbildung gemacht.
Der Beginn meiner Ausbildung ist jetzt 5 Jahre und 2 Monate her! Leider kann ich den geleisteten Zivildienst vor der Ausbildung nicht anrechnen. Wenn ich das könnte, würde ich auf die nötigen 6 Jahre kommen und elternunabhängiges Bafög bekommen.
Nun habe ich erfahren, dass Antragssteller, die ihren Zivildienst nach der Ausbildung gemacht haben diesen anrechnen können.
Meine Frage:
Worin liegt der Zweck dieser Ungleichbehandlung? Und:
Verstößt dieser Fakt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (Verfassungsgrundsatz)?
Danke
Das man immer gleich so hoch greift -Grundgesetz-
Und diese Antragsteller haben auch Ihren Zivildienst so wie Du vor 2006 abgeleistet und ebenfalls vor der Ausbildung?Nun habe ich erfahren, dass Antragssteller, die ihren Zivildienst nach der Ausbildung gemacht haben diesen anrechnen können.
Gleiches mit Gleichem vergleichen!
So, nun zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen:
Ab dem 01.02.2006 werden Zivildienstleistende in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert (Versicherungspflichtverhältnis). Dabei ist es unerheblich, ob Sie vorher Arbeitnehmer, Schüler, Student oder Arbeitsuchender waren.
Ich versteh die Antwort auf oben gestellte Frage leider nicht.
Bin leider gerade in der gleichen Situation.
Habe also nach meinem Abitur 04 gleich meinen Zivildienst ableisten müssen und danach eine 3 jährige Ausbildung gemacht. Danach habe ich 2 Jahre gearbeitet und fange jetzt an zu studieren.
Somit bin ich inzwischen 26 und erhalte wohl kein elternunabhängiges Bafög weil ich den Zivildienst vor der Ausbildung machen musste/sollte. Jemand der zuerst in einem Ausbildungverhältniss war und danach den Zivildienst leisten musste bekommt diesen angerechnet und hat somit Anspruch.
Ich versteh ebenfalls nicht warum ein Pflichtdienst, egal wann er gemacht wird, nicht angerechnet wird. Eine Kollegin (gleiches Alter, gleiches Abi, gleiche Ausbildung) erhält die elternunabhängige Förderung weil sie eben keinen Dienst leisten muss und somit ein Jahr früher "starten" konnte.
Hat ein Einspruch nach einer Ablehnung hier irgendeine Aussicht auf Erfolg?
MfG tomtom
Es ist so, dass man für elternunabhängiges Bafög entweder 5 Jahre Erwerbstätigkeit oder 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Erwerbstätigkeit nachweisen muss. Der Zivildienst wird der Erwerbstätigkeit gleichgestellt, müsste also nach der Ausbildung folgen, damit er für das elternunabhängige BAföG angerechnet wird.
Hierzu gibt es eine klare gesetzliche Definition in § 11 Abs. 3 Nr. 4 BAföG
Die Erfolgschancen liegen also zunächst bei 0%, da im Gesetz definiert ist, dass die Erwerbstätigkeit nach der Ausbildung folgen muss, worauf sich also der Widerspruchsbescheid der Behörde beziehen würde.(...)
(3) Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende
(...)
4. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war.
Ich denke, wenn du hier ein Grundsatzurteil erreichen möchtest, müsstest du mit einem sehr fähigen Anwalt darüber sprechen.
Hast recht, ich hab wohl bei der Beantwortung da einen falschen Blickwinkel gehabt und nur Bezug auf die SV-Pflicht genommen.
Allerdings hat jemand eine Ausbildung gemacht, und muss danach die erwerbstätigkeit wegen des Zivildienstes unterbrechen, so kann er eigentlich nichts dafür, dass er keiner Erwerbstätgikeit nachgehen kann.
Macht er den Zivildienst vor der Ausbildung, .....
Hier wäre der
von dem Pikary gesprochen hat, gefragt.Ich denke, wenn du hier ein Grundsatzurteil erreichen möchtest, müsstest du mit einem sehr fähigen Anwalt darüber sprechen.
Da die Erfolgsaussichten sehr vage sind, solltest Du auch das Kostenrisiko nicht außer acht lassen.
Ja, das dachte ich mir bereits.
Das Geld was ich da in den Anwalt stecken würde werde ich wohl lieber in mein Studium stecken
Aber irgendwie find ichs trotzdem nicht f***, aber so ist das leben.
Wie sieht es denn aus wenn ich jetzt neben dem Studium noch 1 Jahr in meiner alten Stelle auf 400 Euro Basis jobbe.
Zählt das als mein fehlendes Jahr oder werde ich nie Anspruch haben?
MfG tomtom
Nein das zählt nicht. Die 6 Jahre müssen vor Ausbildungsbeginn erreicht sein. Allerdings würde der Verdienst von 400 auch nicht ausreichen um sich selbst zu unterhalten.
Gruss Sandy
.................................................
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
Es zählt wie gesagt nicht, da die Jahre vor dem Beginn des Studiums vollgemacht werden müssen.
Hast du denn schon mal darüber nachgedacht das Jahr noch regulär in deiner heutigen Stelle zu arbeiten und dann nächstes Jahr dein Studium aufzunehmen? Denn dann würdest du ja elternunabhängig gefördert.
Ja, ich habe darüber nachgedacht und mich dagegen entschieden. Ich habe jetzt 6 Jahre auf den Platz warten müssen und will auch nicht erst mit 27 anfangen und mit 33 fertig werden. Auch wenn es irgendwie nur ein Jahr ist will ich jetzt loslegen. Ich werd dann wohl einen Studienkredit aufnehmen.
Ist ja auch egal was ich am Ende zurückzahle auch wenn der Kredit am Ende eine etwas größere Summe ist.
Danke für die Auskünfte.
MfG Thomas
Lesezeichen