+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Müssen meine Eltern zahlen wenn ich nicht zu hause wohne?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    14.06.2010
    Beiträge
    2

    Standard Müssen meine Eltern zahlen wenn ich nicht zu hause wohne?

    Hallo zusammen,
    ich bin 22jahre alt habe einen 2jährigen sohn.das ich noch in elternzeit bin bekomme ich die wohnung durch Arbeitslosengeld2 bezahlt.nun habe ich zum 1.09 eine ausbildungsstelle im sozialen bereich wo ich aber kein gehalt bekomme.sobald ich die ausbildung beginne ist die arge nicht mehr für mich zuständig und das geld fällt weg.
    Meine eltern verdienen keinesfalls schlecht..
    man sagte mir ich müsste Bafög beantragen.meine eltern möchten keine auskünfte über ihre finazen geben und machen mir druck weil sie nicht für mich aufkommen möchten.
    ist es wirklich so,das meine eltern einen bestimmten betrag dazu zahlen müssen weil sie deutlich über den satz für barfög sind,obwohl ich nicht zu hause wohne?
    gibt es keine andere möglichkeit?ich möchte nicht meine ausbildungsstelle kündigen müssen nur damit ich mit meinen eltern keinen streit bekomme...

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
    Registriert seit
    21.09.2006
    Beiträge
    365

    Standard

    HIer geht es nicht darum, was deine Eltern wollen. Deine Eltern sind verpflichtet, dich bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung finanziell zu unterstützen. Ob du BAföG bekommst oder nicht, weiß ich nicht, weil "sozialer Bereich" keine genaue Angabe zu der Ausbildung ist. Du müsstest also schon sagen, welche Schulart du besuchen wirst und was du bisher gemacht hast.

    Du kannst aber einen Antrag stellen und dann siehst du, ob du BAföG bekommst oder nicht. Auch wenn deine Eltern keine Angaben über ihr Einkommen machen möchten, wird dies kein Hinderungsgrund sein. Zur Not leistet das BAföG Vorausleistungen und wird deine Eltern auffordern, die Nachweise zu erbringen, notfalls unter Androhung von Strafen.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    14.06.2010
    Beiträge
    2

    Standard

    ich habe von 2005-2007 eine ausbildung zur gesundheits-/und krankenpflegerin gemacht.die ausbildung habe ich auf grund der schwangerschaft beendet.jetzt habe ich die möglichkeit eine ausbildung zur familienpflegerin zu machen,eine schuliche ausbildung mit verschieden praktika.meine eltern stellen mich quasi vor die wahl..entweder ich kündige die ausbildungstelle und beziehe arbeitslosengeld2 bis ich keinen anspruch mehr auf das geld habe und meine eltern auch ohne zahlen zu müssen davon weg kommen oder ich beantrage bafög und brauche mich bei meinen eltern nicht mehr melden weil ich meine eltern zu rechenschaft ziehe und so wie sie es sagen nicht die verantwortung für mein leben übernehme.immerhin habe ich mich fürs kind entschieden und die 1 ausbildung nicht beendet...
    gibt es denn keine andere möglichkeit außer bafög..?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
    Registriert seit
    21.09.2006
    Beiträge
    365

    Standard

    was meinst du mit "Ausbildung beendet"? Heißt das, du hast sie wegen des Kindes abgebrochen oder erfolgreich mit einem Berufsabschluss abgeschlossen? Wenn du einen Berufsabschluss hast, dann hätten deine Eltern ja die erste Ausbildung mit finanziert. Es sei denn, deine neue Ausbildung baut auf der alten auf.

    Auf was für einer Schule möchtest du die neue Ausbildung machen?

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Müssen meine eltern zahlen???
    Von Treat im Forum Elternunabhängiges BAföG
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 26.08.2009, 15:34
  2. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 06.03.2009, 17:38
  3. Kann daheim nicht leben, müssen meine Eltern mich finanzieren?
    Von Nelladell im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 02.02.2009, 14:45
  4. Was müssen meine Eltern zahlen?
    Von Meila im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 02.07.2008, 13:02

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein