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Thema: Nachzahlung?

  1. #1
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    Standard Nachzahlung?

    Hallo Leute,

    nach ca. 1,5 Jahren habe ich es endlich geschafft. Mir wurde nach meinem Antrag auf Vorausleistung, elternunabhängiges Bafög zugesprochen.

    1. Bewilligungszeitraum vom 10/08-09/09

    2. Bewilligungszeitraum vom 10/09-09/10


    Den Bescheid habe ich letzte Woche erhalten, worin steht dass ich eine Nachzahlung bekomme! Ausgerechnet habe ich die Nachzahlung und es ergibt sich dass die Nachzahlung nur für den zweiten Bewilligungszeitraum (bis Mai) gilt.

    Was mich verwundert hat, ist dass einmal 10/08 und einmal 10/09 auf dem Bescheid steht.


    Nun zu meiner Frage, habe ich das Recht auf eine Nachzahlung für den 1.Bewilligungszeitraum, obwohl ich den Antrag auf Vorausleistung erst vor zwei Monaten beantragt habe? Wie gesagt, angefangen mit dem Studium habe ich 10/2008

    Was dabei steht, aber ich es nicht zu hundert Prozent verstehe:

    "Für alle bestehenden Bewilligungszeiträumen mit den zugehörigen Änderungenszeiträumen wird ihr FÖrderungsanspruch (SOLL) den bereits ausbezahlten Förderungsleistungen gegenüber gestellt und eine Nachzahlung oder eine Rückforderung von Förderungsleistungen festgestellt.

    Es ergibt sich eine folgende Gesamtabrechnung :

    Seit 10.2008 insgesamt bewilligte Leistung XXXXEuro"

    Weiter oben in der Spalte steht aber, Bewilligungszeitraum von 10.2009 bis 09.2010.

    ???


    Vielen Dank schonmal!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Nun zu meiner Frage, habe ich das Recht auf eine Nachzahlung für den 1.Bewilligungszeitraum, obwohl ich den Antrag auf Vorausleistung erst vor zwei Monaten beantragt habe? Wie gesagt, angefangen mit dem Studium habe ich 10/2008
    Nein. Ausbildungsförderung als Vorausleistung kann nicht für bereits abgelaufene Bewilligungszeiträume beantragt werden.

    Die Darstellung der Abrechnung kann ich so nicht nachvollziehen. Da ist es vllt sinnvoller, mal mit dem/r Sachbearbeiter/in zu sprechen, zumal die Abrechnung vom Ergebnis her ja zu stimmen scheint.
    Ohne Gewähr

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