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Thema: Elternunabhängiges Bafög nach Ausbildung mit eigenem Hausstand?!

  1. #1
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    Standard Elternunabhängiges Bafög nach Ausbildung mit eigenem Hausstand?!

    Hallo,
    ich habe eine Frage zum elternunabhängigem Bafög.
    Ich bin 24, habe 2007 mein Abitur gemacht und danach ein duales Studium zur Handelsfachwirtin begonnen, welches ich dieses Jahr abschließe.
    Damit habe ich 3 Jahre Berufserfahrung, erfülle aber nicht die 6 Jahre Berufserfahrung und bin keine 30.
    Ich wohne seit 2008 in einer eigenen Wohnung. Ich habe gelesen, dass wenn man eine Ausbilung gemacht hat und eine eigene Wohnung hat, (und die Eltern einen unterstützt haben)man nicht von den Eltern verlangen kann, dass sie auch im Studium noch finanziell unterstützten.
    Ist das richtig?!

    Ich verstehe einfach nicht, dass ich wenn ich einen IHK Betriebswirt mache, ich Meister Bafög erhalte, wenn ich aber normal studiere, nichts erhalte.
    Ich kann es mir dann nicht leisten.
    Man muss dazu sagen, dass ich auch keinen Anspruch auf elternabhängiges Bafög habe, da dazu meine Eltern "zuviel" verdienen.
    Ich möchte aber einfach nicht von meinen Eltern verlangen, mich zu unterstützen, da sie dass schon in der Ausbildung gemacht haben.
    ich hoffe ihr könnt mir helfen...

    Vielen Dank!!

  2. #2
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    Standard

    Hallo Katha86,

    Ich wohne seit 2008 in einer eigenen Wohnung. Ich habe gelesen, dass wenn man eine Ausbilung gemacht hat und eine eigene Wohnung hat, (und die Eltern einen unterstützt haben)man nicht von den Eltern verlangen kann, dass sie auch im Studium noch finanziell unterstützten.
    Ist das richtig?!
    Das ist eine unterhaltsrechtliche Frage, die in einem BAföG-Forum vllt nicht beantwortet werden wird.

    Ich möchte aber einfach nicht von meinen Eltern verlangen, mich zu unterstützen, da sie dass schon in der Ausbildung gemacht haben.
    Tja, da gibt's zwei Möglichkeiten:

    Entweder es gibt noch einen (zivilrechtlichen) Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern für die zweite Ausbildung. Dann ist Dein Unterhaltsverzicht verantwortlich dafür, dass Du das geplante Studium wohl nicht wirst finanzieren können.

    Oder es gibt keinen Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern für die zweite Ausbildung. Dann sollte Dir auch bei der sog. elternabhängigen Förderung ein Vorausleistungsantrag zu einer quasi elternunabhängigen Förderung verhelfen können. Deine Eltern hätten nur - vllt nervigen - Schriftwechsel mit dem BAföG-Amt zu bewältigen.

    Gruß
    Ohne Gewähr

  3. #3
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    Standard

    das ist bei mir auch haargenau so, bin aber bereits 26.
    Wenn du da schon weiter gekommen bist, würde ich mich freuen, wenn du mir weitere Infos zukommen lassen kannst

  4. #4
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    Standard

    Hallo,

    also ich habe mich informiert:
    Die Förderung ist relativ schwierig, da das Studium teilweise auf die Ausbildung aufbaut und es somit absehbar gewesen wäre.

    Versuchen kann mans, Chancen sind eher gering..

    super...

    Bist du schon weiter slangoz?

    lg

  5. #5
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    Standard

    ne, ich weiß nur, dass ich zivilrechtlich gegen meine eltern vorgehen müsste. aber das möchte ich nicht, und das kostet ja auch wieder gut geld.
    Sieht also sehr schlecht aus

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