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Thema: anspruch auf bafög aufgrund von drogensucht

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    1

    Standard anspruch auf bafög aufgrund von drogensucht

    hi,

    mein fall stellt sich folgendermaßen dar:
    ich bin als ich 15 war in die falschen kreise geraten und konsumierte drogen, erst sog. weiche drogen, später dann auch harte. habe trotz der sucht meine fachhochschulreife erlangt. ich habe 2 mal ein studium begonnen, aber jedesmal im 2. semester abgebrochen. ich habe noch nie bafög beantragt!
    ich habe dann ungelernt gearbeitet und nach dem erfolgreichen überwinden meiner drogensucht eine ausbildung gemacht. ich würde aber sehr gerne studieren gehen, da mich das arbeiten in meinem ausbildungsberuf nicht erfüllt. nun bin ich leider schon 31 jahre alt und von daher ja nicht mehr bafög-berechtigt. angenommen ich lasse mir attestieren das ich drogensüchtig war und aus diesem grunde keinem studium nachgehen konnte, greift dann die ausnahmeregelung aus dem bafög-gesetz?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    693

    Standard

    So, wie Du das schilderst, könnte allenfalls § 10 Abs. 3 Nr. 3 BAföG auf Dich zutreffen. Sowas kann in einem Forum voraussichtlich nicht hundertprozentig beantwortet werden, da der Teufel oft im Detail steckt.

    Zu den Grundzügen kann ich aber schon was sagen.

    BAföG wäre nur möglich, wenn Du zwischen Abschluss der allgemeinen Schullaufbahn und Studienbeginn durchgehend gehindert warst, das Studium zu beginnen. Das scheint mir - nach den wenigen Infos - nicht der Fall gewesen zu sein, da Du inzwischen eine Ausbildung gemacht hast (was für eine?) und auch wieder gearbeitet hast.
    Ohne Gewähr

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