+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: elternunabhängiges BaföG. Komplizierter Fall.

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.03.2010
    Beiträge
    2

    Standard elternunabhängiges BaföG. Komplizierter Fall.

    Sehr geehrte Damen und Herren die hier im Forum aktiv sind,

    ich habe ein Anliegen was mich sehr erregt. Ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.:

    Meine Bildungsbahn.:
    • 01.08.2004 - 07.07.2007 Berufsausbildung
    • 07.07.2007 - 02.03.2009 Geselle
    • 02.03.2009 - 06.08.2009 Arbeitslosengeld 1
    • 06.08.2009 - Jetzt FOS - Technik und
    Einzelunternehmer.


    Jetzt als Einzelunternehmer setze ich 900 Euro Brutto um circa 600 Euro Netto.

    Ich weiß, dass ich 3 Jahre Erwerbstätig gewesen sein muss.: Dies war ich als Geselle 20 Monate lang. Danach 5 Monate ALG1.

    Meine Frage jetzt.: Wie lange muss ich noch Einzelunternehmer sein, damit ich elternunabhängiges BaföG bekomme? Wie viel muss ich als Einzelunternehmer im Jahr umsetzen?


    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße

    Alex

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard

    Elternunabhängiges BAföG - elternunabhängig fördern

    Hier findest du alles, was du wissen musst. Es sind die Zeiten der Ausbildung und Erwerbstätigkeit sowie das Mindesteinkommen erläutert.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.03.2010
    Beiträge
    2

    Standard

    Zitat Zitat von Pikary Beitrag anzeigen
    Elternunabhängiges BAföG - elternunabhängig fördern

    Hier findest du alles, was du wissen musst. Es sind die Zeiten der Ausbildung und Erwerbstätigkeit sowie das Mindesteinkommen erläutert.



    Ja danke..kenn ich schon, aber ich versteh das nicht. Kann man hier nicht einfach auf meine Frage antworten? Wäre echt nett......

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.02.2010
    Beiträge
    689

    Standard

    Was verstehst Du denn nicht? Wenn Dir etwas konkret nicht klar wird, kannst Du gerne nachhaken.

    Im Hinblick auf Deine selbstständige Tätigkeit kommt es nicht auf den Umsatz, sondern auf die Einkünfte oder den Gewinn an. Soweit ich weiß, stellen die Ämter auf die Einkommensteuerbescheide ab.

    Eine Anerkennung dieser Zeit könnte allerdings scheitern, wenn Du für die FOS konkret BAföG erhältst.
    Ohne Gewähr

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Bafög- Komplizierter Fall
    Von saso im Forum Bescheid und Rechtsbehelf
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.06.2011, 12:54
  2. Komplizierter Fall
    Von s.sko1983 im Forum Kindergeld für Volljährige
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 14.11.2010, 00:14
  3. Mein Fall: Elternunabhängiges BAföG
    Von *Tom82* im Forum Elternunabhängiges BAföG
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 20.04.2010, 18:48
  4. rückwirkender Anspruch?-komplizierter Fall-
    Von Max135 im Forum Kindergeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 04.03.2009, 01:09

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein