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Thema: BAFöG über 30 Bedingungen

  1. #1
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    26.02.2010
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    1

    Standard BAFöG über 30 Bedingungen

    Hallo Leute!

    Ich muß mich heute auch mal mit dem Thema BAFöG über 30 an das Forum wenden und bitte um Ratschläge bzw. Hilfe.

    Bei mir liegt der Fall wie folgt:

    Ich bin gelernter Industriemechaniker, über 30 und hatte bisher nur den Realschulabschluß auf dem 2. Bildungsweg. Nun habe ich von 2007 - 2009 in zweijähriger Vollzeitschulform die Ausbildung zum "staatlich geprüften Maschinenbautechniker" abgeschlossen. Mit diesem Abschluß war eine Prüfung in FH-Mathe verbunden, mit deren Bestehen man die Zugangsberechtigung zur Fachhochschule erlangt. Somit war ich berechtigt an einer FH zu studieren.

    Aufgrund der wirtschaftlichen Lage im Jahr 2009 habe ich mich entschlossen ein Studium an einer Hochschule zu beginnen. Dies direkt im Anschluß an die Ausbildung zum Techniker. Seit Oktober 2009 bin ich dort nun eingeschrieben und studiere.

    Ich habe einen entsprechenden Antrag auf BAFöG im September 09 gestellt, der nun abgewiesen wurde.
    Ich selber bin davon ausgegangen, das ich Anspruch auf Förderung habe und berief mich dabei auf die Ausnahmeregelungen des §10 Abs. 3 BAFöG, Nummer 1, 1a, 2 und 3.

    Der Bescheid wurde abgelehnt mit der Begründung, das keine der Punkte in § 10 Abs. 3 BAFöG zutreffend währe. Meine Ausbildung zum Technker, mit der das erreichen der Fachhochschulreife erst möglich wurde und daher direkt damit verbunden ist, stellt nach Nummer 1 angeblich keine zugelassene Voraussetzung dar. Ich hätte den Abschluß z.B. an einer Fachoberschule machen müssen.

    Entspricht dies den üblichen Bestimmungen zur Ablehnung eines Antrages auf BAFöG?

    Wen dem so ist hätte ich mich nach Nummer 2 ja einfach ohne Fachhochschulreife bei der FH eingeschrieben und dies mit meiner beruflichen Qualifikation begründet. Dies währe an unserer FH nach einem persönlichen Gespräch mit dem Leiter der betreffenden Fakultät möglich gewesen.

    Wie stehen die Chancen auf eine Klage beim Verwaltungsgericht in Würzburg (oder anderweitig)? Hat jemand schon diesen Weg beschritten?
    Ich weis das ist ein kompliziertes Thema, aber viellciht weis ja jemand einen Rat.

    Ich währe für Hilfe sehr dankbar.

    Gruß

    Pete

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Meine Ausbildung zum Technker, mit der das erreichen der Fachhochschulreife erst möglich wurde und daher direkt damit verbunden ist, stellt nach Nummer 1 angeblich keine zugelassene Voraussetzung dar. Ich hätte den Abschluß z.B. an einer Fachoberschule machen müssen.
    Das sieht sehr richtig aus.

    Wen dem so ist hätte ich mich nach Nummer 2 ja einfach ohne Fachhochschulreife bei der FH eingeschrieben und dies mit meiner beruflichen Qualifikation begründet. Dies währe an unserer FH nach einem persönlichen Gespräch mit dem Leiter der betreffenden Fakultät möglich gewesen.
    Du meinst wahrscheinlich Nr. 1a. Die geht jetzt auch nicht mehr.

    Wie stehen die Chancen auf eine Klage beim Verwaltungsgericht in Würzburg (oder anderweitig)?
    Halte ich für aussichtslos, jedenfalls im Hinblick auf die Nummern 1 und 1a. Vor jedem VG.

    Zu den Nummern 3 und 4 - Nr. 2 ist schon lange abgeschafft - kann ich wenig sagen. Nr. 4 wird vermutlich schon am Maschinenbautechnikerabschluss scheitern. Nr. 3 ist sehr schwer; wenn Du schon einige Zeit gearbeitet hast, was ich vermute, geht auch hier nichts.

    Tut mir leid, sieht nicht gut aus.

    Kannst mich aber gerne noch weiter fragen.
    Ohne Gewähr

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