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Thema: Elternunabhaengiges BaFög und/oder Sozialhilfe?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Elternunabhaengiges BaFög und/oder Sozialhilfe?

    Tag!

    Habe ein 1jaehriges Kind daheim und moechte im September meine (schulische)Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin beginnen. Beziehe derzeit HartzIV, muesste dann aber ja BaFög beantragen. Mein Vater geht in 2 Jahren aus gesundheitlichen Gruenden in Fruehrente, bzw. das hat schon angefangen mit der "Gehaltskuerzung" aber endgueltig fertig ist er dann in etwa 2 Jahren. Ich denke meine Eltern haben ca. 2500 Euro netto monatlich. Sie wollen mir nichts sagen bzw. sind nicht bereit Daten bezueglich des Einkommen rauszuruecken , kann also nur schaetzen wegen Fruehrente und so.

    Ja, also mein Vater sagt ich waere auf keinen Fall BaFög berechtigt, unterstuetzen koennen sie mich aber auch nicht. Kann ich meine Eltern aufgrund des kleinen Kindes aussen vor lassen wie bei AlgII? Welche Moeglichkeiten habe ich außer Elternunabhaengigem BaFög?

    Es gruesst

    Olala

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Standard

    Nein, da es beim BAföG keine "Bedarfsgemeinschaft" gibt. Entweder du erfüllst die Voraussetzungen der Erwerbstätigkeit (entweder 5 Jahre oder 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Erwerbstätigkeit) oder nicht. Das Kind ändert daran nichts. Die Zeiten des Mutterschutzfrist sowie der Arbeitslosigkeit werden gleichgestellt. Weitere Informtionen hierzu: Elternunabhängiges BAföG - elternunabhängig fördern

    Wenn deine Eltern also keine Angaben machen wollen und du einen Anspruch auf BAföG hast, dann einfach einen Antrag stellen. Das Amt holt sich dann die Daten von den Eltern und du würdest voresrt Leistungen im Vorausleistungsverfahren erhalten.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

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