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Thema: Elternunabhängiges Bafög abgelehnt- Klage eingereicht- Präzendenzfall?

  1. #1
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    Beitrag Elternunabhängiges Bafög abgelehnt- Klage eingereicht- Präzendenzfall?

    Mein Antrag auf eltenunabhängiges Bafög wurde abgelehnt, weil ich nach Ansicht des Bafögamtes die fünf Jahre der Erwerbstätigkeit nicht erfülle. Grund:
    Mir werden die 22 Monate Haushaltsführung mit Kind unter 10 Jahren (Zeit der Erwerbstätigkeit Tz.11.Abs.3) nicht anerkannt, weil ich parallel Abitur an einer Abendschule (Zeit der Ausbildung) gemacht habe.
    Dagegen hab ich geklagt. Entscheidung findet vorm Verwaltungsgericht statt. Gibt es dazu einen Präzedenzfall, bzw. einen Gesetzestext der meine Klage stützt?
    Hab bereits einen Antrag auf Vorausleistung gestellt, da meine Eltern nicht in der Lage sind mich zu unterstützen.
    Grüße, Katinka

  2. #2
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    Empfehle folgendes Schreiben an das VG:

    Hallo, Katinka,

    ich empfehle dir, an das Verwaltungsgericht Gießen folgendes Schreiben zu schicken:

    „Zu dem Schriftsatz des Studentenwerks vom … nehme ich wie folgt Stellung:

    Die Zeit der Kindeserziehung ist als Zeit der Erwerbstätigkeit anzuerkennen (BAföG-VV Tz. 11.3.6; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., 20. Lfg., April 2002, § 11 Rn. 27.7).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten hindert der Besuch einer Abendschule zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife die Anerkennung einer Zeit der Erwerbstätigkeit nicht (BVerwG, Beschluss vom 22.06.1993 – 11 B 28.93 -, FamRZ 1994, 127 – 128; BVerwG, Beschluss vom 08.06.1994 – 11 C 7.94 -, FamRZ 1994, 1493 – 1495; BVerwG, Beschluss vom 20.01.1997 – 5 B 113.96 -, juris; Rothe/Blanke, aaO, § 11 Rn. 27.9).
    Die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auf den hier vorliegenden Sachverhalt der Kindeserziehung neben dem Besuch einer Abendschule anwendbar (OVG NRW, Beschluss vom 11.02.2004 – 4 A 4251/02 -, juris).

    Die Bewilligung von Ausbildungsförderung als Vorausleistung ist nach Bewilligung elternunabhängiger Ausbildungsförderung zurückzunehmen.

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