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Thema: Anspruch auf elternunabhängiges Barfög nach zwei Ausbildungen?

  1. #1
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    Standard Anspruch auf elternunabhängiges Barfög nach zwei Ausbildungen?

    Hallo ich bin 24 Jahre alt und habe eine Frage zu meinem Anspruch auf elternunabhängigem Barfög.

    Meine Situation sieht wie folgt aus:

    2,5 Jahre Berufsausbildung zum Industriekaufmann
    (0,5 Jahre verkürzt)

    0,5 Jahre als Überbrückung in der Produktion gearbeitet

    3,0 Jahre Ausbildung zum Mechatroniker + Abendfos!
    (0,5 Jahre verkürzt)

    1,0 Jahre Berufstätigkeit als technisch-kaufmännischer Angestellter, demnach wäre ich 7,0 Jahre Berufstätig gewesen

    Meine Eltern verdienen wahrscheinlich zu viel und ich will denen auch nicht unnötig auf der Tasche liegen, da die schon genug Abzahlungen für Kredite und sonstige monatliche Belastungen haben. Unterstützung wird es von der Seite also nicht geben.

    Dazu meine Frage: Ist meine Situation vergleichbar mit einem der unten aufgeführten Beispiele, denn meine Einschätzung ist, dass durch meine niedrige Erwerbstätigkeit nicht die Vorrausetzung erfüllte.

    Laut Ausnahmebestimmungen ist jemand berechtigt bei:

    1. Wenn Ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem Ihr nach einer Berufsausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart; zusammen mit der Ausbildung müsst Ihr auf mind. 6 Jahre kommen.

    2. Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg;

    Quelle: Elternunabhängiges BAföG - FAQ - BAföG - Studis Online

    Daher wäre es gut wenn mir jemand helfen könnte ob sich ein Antrag dafür lohnt. Ich will mir nämlich auch nichts unnötig verbauen.

    Für eure Beiträge wäre ich euch sehr dankbar...:-)

  2. #2
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    Standard

    Hallo,

    Meine Eltern verdienen wahrscheinlich zu viel und ich will denen auch nicht unnötig auf der Tasche liegen, da die schon genug Abzahlungen für Kredite und sonstige monatliche Belastungen haben. Unterstützung wird es von der Seite also nicht geben.
    Wenn Deine Eltern unterhaltsverpflichtet sind ist Deine "Rücksichtnahme" recht sinnlos und nicht gerade rücksichtsvoll gegenüber dem Steuerzahler. Deine Eltern haben mindestens 18 Jahre Zeit gehabt, sich darauf vorzubereiten, den Unterhalt ihres auszubildenden Kindes zu finanzieren. Argumente wie Kreditfinanzierung und monatliche Belastungen helfen in diesem Zusammenhang nicht unbedingt weiter. Kredite zum Beispiel dienen im allgemeinen dazu, sich etwas leisten zu können - warum aber soll der Steuerzahler dafür aufkommen, daß sich Deine Eltern mittels Kredit irgend etwas geleistet haben?

    Ansonsten komme ich mit Deiner beruflichen Schilderung nicht klar. Welche Ausbildung hast Du erfolgreich abgeschlossen? Wieso zählst Du eine Ausbildung als Erwerbstätigkeit? Wie kommst Du auf die Idee, aus eineinhalb Jahre Erwerbstätigkeit gleich 7 Jahre zu machen?

    Nicht böse sein - aber diese Logik verstehe ich gerade nicht...

    Gruß!

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Hier hast du ausführliche Informationen zum Elternunabhängigen BAföG:
    Elternunabhängiges BAföG - elternunabhängig fördern

    Mit deinen Jahren hast du keinen Anspruch auf elternunabhängiges BAföG, da du nur auf 1,5 Jahre der Erwerbstätigkeit kommst. Der Rest war nur Ausbildung.

    Nach zwei abgeschlossenen Ausbildung ist es eh fraglich, ob die Eltern mit Unterhalt einstehen müssen, ich würde sogar vermiten, dass sie es nicht müssen. Den vom elterlichen Einkommen gedeckten BAföG Bedarf sollte man nicht mit der Unterhaltspflicht vergleichen. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn sich also rausstellt, dass dein Bedarf durch die Eltern gedeckt ist, bekommst du kein BAföG. Dies bedeutet aber nicht, dass deine Eltern zur Zahlung verpflichtet sind, da musst du dich mit deinen Eltern einigen.

    Eine ganz wichtige Frage noch: Für was für eine Ausbildung willst du BAföG beantragen? (Das geht aus deinem Beitrag nicht hervor)

    Klausi
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  4. #4
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    Standard Antwort für Klausi

    Eine ganz wichtige Frage noch: Für was für eine Ausbildung willst du BAföG beantragen? (Das geht aus deinem Beitrag nicht hervor)
    Antwort: Bachelor of S. Wirtschaftsingenieur.

    Danke nochmal wegen deiner Beiträge, damit hat sich meine Vermutung leider bestätigt, dass die Ausbildung nicht als Erwerbszeit angerechnet wird... dies war mir nämlich nicht ganz klar.

    ich werde dann eben versuchen einen normalen Antrag zu stellen und hoffen dass meine Eltern genug Steuern gezahlt haben, damit es gerade so durchgeht...ansonsten muss ich leider arbeiten gehen, was natürlich lernschädlich ist.

    Gruß

  5. #5
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    Wenn Deine Eltern unterhaltsverpflichtet sind ist Deine "Rücksichtnahme" recht sinnlos und nicht gerade rücksichtsvoll gegenüber dem Steuerzahler. Deine Eltern haben mindestens 18 Jahre Zeit gehabt, sich darauf vorzubereiten, den Unterhalt ihres auszubildenden Kindes zu finanzieren. Argumente wie Kreditfinanzierung und monatliche Belastungen helfen in diesem Zusammenhang nicht unbedingt weiter. Kredite zum Beispiel dienen im allgemeinen dazu, sich etwas leisten zu können - warum aber soll der Steuerzahler dafür aufkommen, daß sich Deine Eltern mittels Kredit irgend etwas geleistet haben?

    Ansonsten komme ich mit Deiner beruflichen Schilderung nicht klar. Welche Ausbildung hast Du erfolgreich abgeschlossen? Wieso zählst Du eine Ausbildung als Erwerbstätigkeit? Wie kommst Du auf die Idee, aus eineinhalb Jahre Erwerbstätigkeit gleich 7 Jahre zu machen?
    Antwort: Für die Kredite wie Haus usw. kann ich ja auch nichts dass hilft meiner Situation jetzt auch nicht weiter.

    Ich komme auf 7 Jahre weil ich meine beiden abgeschlossenen Ausbildungen mitgezählt habe,
    dies war ja auch die Frage? Die nun Klausi für mich
    beantwortet hat. Aber trotzdem Dankeschön für deine
    Ausführungen.

    Gruß

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Standard

    Ich befürchte fast, du wirst für das Studium kein BAföG erhalten. Du hast jetzt 2 berufsqualifizierende Ausbildungen gemacht und Abitur/ Fachhochschulreife. Damit ist das Höchstmaß an förderungsfähigen Ausbildungen erreicht. Es spielt auch keine Rolle, ob du für die vergangenen Ausbildungen BAföG beantragt hast oder nicht. Du hättest das Studium direkt nach der Fachhochschulreife, spätestens nach der ersten Ausbildung beginnen müssen.

    Klausi
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