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Thema: frage nach elternunabhänigen Bafög?

  1. #1
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    Standard frage nach elternunabhänigen Bafög?

    Also ich hatte einen Antrag auf Bafög gestellt und nun erfahren das ich 70,- Euro Bafög erhalten werde,da vermutlich meine Eltern zu viel verdienen.
    Nun habe ich gelesen das ich auch bei bestimmten Vorrausetzungen ein elternunabhängiges bafög beantragen könnte.
    Ich habe 3 1/2 Jahre gelernt und war dann 2 1/2 Jahre berufstätig.
    Nun meine Frage ...
    Kann ich das elternunabhänige Bafög beantragen oder erfülle ich die vorrausetzungen nicht?
    Werde ich dann etwas mehr Bafög erhalten??

  2. #2
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    Standard

    Hallo,

    du hast keine Wahl zwischen elternunabhängiges und normalen BafÖg. Das elternunabhängige BaföG trifft nur dann zu, wenn Deine Eltern nicht in der Lage zu Unterhalt sind, Dir gegenüber nicht unterhaltspflichtig sind und dergleichen.

    Gruß!

  3. #3
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    Standard elternunabhäniges bafög

    Ich danke erstmal für deine Antwort.
    Im BGB steht unter Paragraph 1610 Abs.2 das meine Eltern mir nur eine ausbildung finanzieren müssen,und das ist ja bereits geschehen.
    Sind sie dann überhaupt mir gegenüber noch unterhalsverpflichtet??
    Gruß

  4. #4
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    Hallo,

    hast Du denn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung?

    Gruß!

  5. #5
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    Standard

    Ja habe 3 1/2 Jahre gelernt und bin zerspannungsmechaniker.

  6. #6
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    Standard elternunabhäniges bafög

    Ja ich habe eine Ausbildung von Aug 2003- Feb.2007 gemacht zum Zerspanungsmechaniker.
    dann lagen noch 2 1/2 Jahre zwischen der jetzt begonnen Schule dazwischen,in der zeit war ich mal arbeitssuchend und auch zeitweise beruftätig.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Standard

    Wenn du nicht auf mindestens 3 volle Jahre der Berufstätigkeit nach der Ausbildung kommst, dann besteht kein Anspruch auf elternunabhängiges BAföG. Zeiten der Arbeitslosigkeit, sofern bei der Agentir für Arbeit gemeldet, werden als Berufstätigkeit angesehen.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

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