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Thema: Elternunabhängiges BAföG nach Berufstätigkeit?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Elternunabhängiges BAföG nach Berufstätigkeit?

    Hallo Zusammen!

    Ich hab 2003 die 12. Klasse beendet und somit den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangt. 2004 habe ich dann die Ausbildung zur Erzieherin begonnen und 2008 erfolgreich mit dem Berufspraktikum beendet. Ich habe während der Ausbildung kein Bafög bezogen.
    2008 habe ich mich dann bei der ZVS für einen Studienplatz beworben. Da aber die Zulassungsbescheide so spät versant wurden, habe ich aufgrund meiner finanziellen Situation ( mit dem Berufspraktikum bin ich bei meinen Eltern ausgezogen und habe eine eigene Wohung, die ich alleine bewohne) einen Jahresvertrag unterschrieben. Die Zulassung habe ich erhalten, da ich aber unter Vertrag stand konnte ich das Studium nicht beginnen. Dieses Jahr habe ich mich wieder um einen Studienplatz berworben und die Möglichkeit als Aushilfe in dem Kinderheim zu arbeiten.
    Meine Eltern haben meine Erstausbildung zur Erzieherin finanziert und finanzieren derzeit noch die Ausbildung meines Bruders, der noch zu Hause lebt. Zudem ist mein Vater aufgrund einen Unfalls arbeitsunfähig und bezieht derzeit Geld vom Arbeitsamt und bald Rente. Meine Mutter ist noch arbeitstätig.
    Ich selber habe keine finanziellen Rücklagen.

    Meine Fragen bezüglich Bafög sind:

    Habe ich trotz der einjährigen Arbeitstätigkeit nach der Ausbildung Anspruch auf Bafög?
    Muss ich wieder nach Hause ziehen?
    Sind meine Eltern verpflichtet mein Studium zu finanzieren?

    MfG, Hanna

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Der Anspruch besteht, sofern du eine BAföG förderungsfähige Ausbildung machst. Welche das sind, kannst du hier entnehmen:
    http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/bedarf.html

    Du musst auch nicht zurück nach Hause ziehen. Der Bedarf hängt aber vom Einkommen deiner Eltern ab, denn nach einjähriger Berufstätigkeit hast du keinen Anspruch auf elternunabhängiges BAföG, es sei denn du besuchst eine Abendschule oder Kolleg.

    Ob deine Eltern dich weiter finanzieren müssen hängt ganz von deiner Ausbildung ab. Wenn diese auf deiner Erstausbildung basiert, wird sie immer noch als Erstausbildung angesehen. Wenn du jetzt etwas ganz Grundverschiedenes machen möchtest, könnte es sein, dass sie nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet sind.

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