Hallo,
Wie der Titel schon sagt, werde ich die BOS Klasse in Schleswig-Holsten wiederholen müssen, da ich Aufgrund einer Prüfungsunfähigkeit nicht alle benötigten schriftlichen Abiturprüfungen ablegen konnte.
Bisher habe ich den Höchstsatz an Förderung bekommen, würde nun aber gerne Wissen ob ich auch im Falle einer Wiederholung Anspruch habe. Da es von Land zu Land unterscheidlich gehandhabt wird, bin ich mir hierbei nicht sicher, obwohl ja theoretisch keine Förderungshöchstdauer für Schüler-BAföG existiert.
Vielen Dank im Voraus
Ja, weil eine Wiederholung des Jahres nicht zum Ausschluss von Schüler BAföG führt. Bei Schüler BAföG geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Auszubildende das Klassenziel erreicht, auch wenn er es noch einmal wiederholen muss. Also, keine Panik...wenn du bisher Höchstsatz bekommen hast und sich einkommenstechnisch nichts verändert hat, wirst du diesen auch weiterhin erhalten![]()
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