Hallo,
hätte da mal eine Frage. Ich habe zuerst meinen Realschulabschluss gemacht, danach mein Fachabi mit Technischem Assistenten (der auch als eine abgeschlossene Berufsausbildung gilt und dauerte bei mir 4 Jahre, normal sind 3) und nun habe ich meine 3 Jährige Berufsausbildung beendet. habe sogar die prüfung vorgezogen, falls das wichtig ist, normal sind 3 1/2.
Kann mir einer sagen, ob mir Elternunabhängiges Bafög zusteht.
Meine Eltern wollen mich aber auch nicht unterstützen, meinten eine Ausbildung reicht und wollen am liebsten noch Miete von mir
Bin dakbar für jede qualifizierteAntwort.
Schönen Gruß
Nein, es reicht leider nicht für elternunabhängiges BAföG, da da hierfür auch noch erwerbstätig gewesen sin musstest. Hier die Voraussetzungen für für das elternunabhängige BAföG:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/baf...es-bafoeg.html
Hallo, ich hätte zum Thema "elternunabhängiges BAfög" noch eine zusätzliche Frage.
Meine Situation:
Ich bin 24 und habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung und zudem etwa zwei Jahre Berufserfahrung. In diesem Jahr habe ich mein Abitur gemacht und möchte im Anschluss studieren. Meine Eltern sind leider nicht bereit mich dabei finaziell zu unterstützen. Ich frage mich, ob sie vielleicht auch berechtigt sind mir diese Unterstützung zu verwehren, da §11 Absatz 2 Satz 2 folgendes beinhaltet: "Nach dem bürgerlichen Unterhaltsrecht sind die Eltern zur Finanzierung einer Berufsausbildung verpflichtet[...]" . Die Betonung liegt hier auf eine Ausbildung.
Ist es möglich, dass meine Eltern dies in einem Schreiben an das zuständige BAfögamt einbringen könnten, sodass ich aus dem Grund vielleicht doch elternunabhängiges BAfög erhalten kann?
Ich freue mich über jede Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bedarf, der durch die Eltern gedeckt ist und der UNterhaltsanspruch nach dem BGB sind zwei verschiedene Dinge. Ein Schreiben an die BAföG Stelle wird nichts ändern, sonst würde das ja jeder machen, der elternabhängiges BAföG erhält.
Wenn du aber eine Berufsausbildung hast, auf der das Studium aufbaut, so ist dies durchaus als Erstausbildung anzusehen und der Unterhaltsanspruch nach dem BGB würde weiterhin bestehen.
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
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