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Thema: Kein Kontakt zu Eltern, darf auch nicht hergestellt werden.

  1. #1
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    Ausrufezeichen Kein Kontakt zu Eltern, darf auch nicht hergestellt werden.

    So ich habe denke ich mal ein exotisches Problem und zwar ist meine Freundin moslemischer Herkunft und ist seit 2 Monaten von zuhause abgehaun...Sie ist jetzt dabei ihren Namen zu ändern, da höchste gefahr für sie von ihren Eltern ausgeht, da die sie überall suchen und ziemlich sauer auf sie sind, wir haben keine Ahnung was passiert, wenn die sie finden...Ihr Abitur macht sie noch woanders zuende, für diesen Zeitraum bekommt sie Hartz IV, welches ihr aber nach beendigen des Abiturs gekündigt wird. Nun will sie danach an einer Uni in Deutschland studieren und nun kommen wir zum eigentlichen Problem.
    Es gibt keine Möglichtkeit den Verdienstnachweis der Eltern zu bekommen und es darf auch unter keinen Umständen der Kontakt zu den Eltern wiederhergestellt werden...weder vom Bafögamt noch von wem anders...Was für Möglichkeiten haben wir nun, an Gelder ranzukommen? ihr Kindergeld bekommt sie schon, aber davon kann man nicht leben, und ein 400euro job wird da nicht ausreichend sein.

    Ich hoffe auf hilfreiche Tipps.

    Danke schoneinmal.

    Mfg

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Wenn sie ja nun Hartz IV bekommt, wird das Amt ja anerkannt haben, dass sie keinen Kontakt zu ihren Eltern haben kann/ darf. Das gleiche sollte sie beim BAföG Amt auch anstreben, so dass die Eltern nicht mit in die Berechnung einfließen.

    Aber wie du schon sagtest, es ist ein Exotenfall und hierzu sollte sie sich an die zuständige BAföG Stelle oder einen Anwalt wenden, der auf BAföG spezialisiert ist.

  3. #3
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    Alles klar, danke dir, dann werd ich das mal machen.

  4. #4
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    Wenn es eine Kontaktsperre gibt, so selten ist das in solchen Fällen übrigens gar nicht, dann erklärt Deine Freudin das dem Amt und dokumentiert das auch.
    Dann wird das Amt die Eltern anschreiben ohne deren Daten, Wohnort Schule etc. anzugeben. Das Amt kann auch wenn es ein paar Daten der Eltern hat von sich aus deren Einkommen ermitteln zB Auskunft beim Finanzamt, Arbeitsamt, Krankenkasse oder ähnliches.
    Sie muss dem Amt eben nur deutlich machen , dass ihre Daten auf keinen Fall den Eltern preis gegeben werden dürfen.

    Zu prüfen wäre auch ob aufgrund der Staatsangehörigkeit eine Förderung problematisch werden könnte.

  5. #5
    Administrator Avatar von Pikary
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    Das andere Problem was ich sehe, wenn das Studentenwerk bzw. das zuständige BAföG Amt die Eltern anschreibt, dass ja dann ein ungefährer Aufenthaltsort der Tochter bestimmt werden kann (wenn die Eltern so weit denken).

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