Hallo,
Hat man Anspruch auf Elterngeld, wenn man das Jahr im Ausland verbringen möchte?
Meine Situation:
Mein Lebensgefährte wohnt in der Schweiz und arbeitet dort schon seit einigen Jahren, ist aber Deutscher. Ich bin im vierten Monat schwanger und arbeite/wohne in Deutschland. Es handelt sich um einen wissenschaftlichen Zeitvertrag (Drittmittel), der voraussichtlich zum Beginn des Mutterschutzes endet (evtl. einen Monat früher). Aufgrund von neuen Projekten habe ich wahrscheinlich die Möglichkeit auf eine erneute Einstellung im kommenden Jahr, sicher ist es aber nicht. Ich habe bisher sehr viel Zeit und Energie in meine Arbeit gesteckt und möchte, wenn möglich, nach einem Jahr mit verminderter Stundenzahl wieder einsteigen. Da mein Lebensgefährte mit seiner Arbeit sehr zufireden ist, möchte er diese nur für eine Anstellung in Deutschland aufgeben, wenn auch ich wieder beruflich hier gebunden bin. Von daher möchte ich gerne die Mutterschutz/Elternzeit mit/bei ihm in der Schweiz verbringen und dann eine evtl eine gemeinsame Rückkehr antreten. Habe ich so - von der Schweiz aus - Anspruch auf Elterngeld? Muss ich dafür in Deutschland gemeldet bleiben und bin ich dort versichert (Entbindung, Arztbesuche)?
Freu mich über Antworten und Tipps =) danke.
Ninsen
>> Broschüre Elterngeld << (Seite 12)
Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Wenn du in Deutschland gemeldet bist, hast du nicht automatisch auch einen Wohnsitz im Sinne des BEEG/SGB I hier. Da du aber aber, deinem Beitrag nach, voraussichtlich nur ein Jahr in der Schweiz leben würdest, solltest du dich bei der zuständigen Elterngeldstelle beraten lassen.
Zum Versicherungsschutz solltest du dich bei deiner Krankenversicherung informieren.
Lesezeichen