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Thema: Elterngeld Sonderfall, wer weiß rat?

  1. #1
    sun
    sun ist offline
    Neuer Benutzer
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    31.05.2011
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    1

    Frage Elterngeld Sonderfall, wer weiß rat?

    Hallo!

    Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?

    Bei mir ist folgende Situation:

    Bekam vor dem Mutterschutz vom Arbeitgeber wegen Ausbildung Gehalt und zusätzlich Arbeitslosengeld 1, da es sich um eine Umschulung handelte (seit August 2009), davor war ich in einem normalen Angestelltenverhältniss.

    Wie funktioniert es dann jetzt nach der Mutterschutzfrist?

    Meines wissens wird dann das Elterngeld nur vom Ausbildungsgehalt berechnet, da ja Lohnersatzleistungen nicht berücksichtigt werden.

    Mein Problem: mit Elterngeld nur vom Ausbildungsgehalt falle ich unter die HartzV Grenze und da will ich nie und nimmer hin, gibt es da irgendwie eine andere Möglichkeit?

    Bin um jeden Rat froh!

    Weiter gehts!

    Habe die Möglichkeit auf 400€ Basis nach dem Mutterschutz wieder bei meinem Arbeitgeber zu arbeiten, wie schaffe ich es, dass ich da nicht "umsonst" arbeiten gehe?

    Weiß da jemand Rat?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
    Registriert seit
    21.09.2006
    Beiträge
    365

    Standard AW: Elterngeld Sonderfall, wer weiß rat?

    Hallo sun,

    hier kann man keinen besonderen Rat geben. Je nachdem, wie hoch dein Einkommen aus der Ausbildung war, erhältst du 67-100% davon, siehe hier Beispiele zur Berchnung:

    Elterngeld Höhe und Berechnung

    Im schlimmsten Fall wird dies auf 300 Euro Sockelbetrag hinauslaufen.

    Wenn du nach dem Mutterschutz auf 400 € Basis arbeiten gehst, wirst du das Elterngeld zusätzlich zu den 400 € erhalten, da eine Runterrechnung unter den Sockelbetrag fallen würde.

    LG

    Tinchen

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