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Thema: Elterngeld und Harz 4

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    2

    Standard Elterngeld und Harz 4

    Hallo,

    ich habe nun ein wenig rumgeschnüffelt, bin aber nicht wirklich schlau geworden. Daher möchte ich folgenen Fall zur Diskussion stellen.

    Frau A und Herr B führen einen gemeinsamen Haushalt. Beide haben nur ein relativ geringes Einkommen. Anspruch auf Zuschuss zur Bedarfsgemeinschaft besteht aber nicht. Nun stellt sich bei dem Paar Nachwuchs ein. Die ersten 2 Monate wollten beide Elternzeit in Anspruch nehmen. Danach wird Frau A bis zum Ende des 12. Monats Elternzeit nehmen.

    Wie erfolgt denn nun die Anrechnung des Elterngeldes auf den dann ggf. bestehenden ergänzenden Harz4 Anspruch? Voll oder sind 300€ anrechnungsfrei? Und wie erfolgt die Anrechnung für die ersten 2 Monate, wenn beide in Elternzeit sind? Würde dann die Entgeltfortzahlung von Frau A wie Erwerbseinkommen mit den entsprechenden Freigrenzen oder wie Elterngeld angerechnet?

    mfg
    Paula41

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    365

    Standard AW: Elterngeld und Harz 4

    Hallo Paula,

    das Elterngeld wird bis zur Höhe des zuletzt bezogenen Einkommens (max. 300 €) nicht aug ALG II angerechnet, wenn man vor dem Bezug der Leistungen einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. Nur der Betrag, der das bisherige Einkommen oder eben die Grenze von 300 € überschreitet, wird angerechnet. Allerdings gibt es hier eine Einkommensfreibeträge, da es sich um eine Entgeltersatzleistunge und nicht um Erwerbseinkommen handelt.

    LG

    Tinchen

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