Hallo alle zusammen,
ich studiere momentan in Frankreich, ich arbeite nicht, sondern meine Großeltern finanzieren mein Studium und ich habe meinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland.
Ich bin im zweiten Monat schwanger habe ich anspruch auf Kinder- und Elterngeld für mein Kind??
Danke im Voraus
Maruma
Ja, da ja dein Wohnsitz in Deutschland ist. Abgesehen davon, würde es keinen Unterschied machen, da Frankreich der EU angehört, also im Sinne der Leistungen gleichgestellt wird.
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