Hallo,
meine Freundin nimmt die vollen 12 Monate Elterngeld. Sie war vorher arbeitstätig und somit ist Ihre Bemessungsgrundlage Ihr vorheriger Job.
Nun würde ich gern die 2 weiteren Monate nehmen und bin bereits seit 2 Jahren Werkstudent mit einem Einkommen von 567 EUR netto monatlich. Ich arbeite wöchentlich nur 15 Stunden und würde dies auch während der Elternzeit machen.
Im Antrag unter Leistungsart/-höhe -> muss ich da nun Mindestbetrag oder Elterngeld aus Erwerbseinkommen eintragen?
Wie hoch wird das Elterngeld dann für den Bezugszeitraum ausfallen?
Vielen Dank
Jens
wie für jeden anderen auch...entweder 67% des letzten durschnittlichen nettoeinkommens oder der mindestbetrag von 300 €. wenn du konstant das einkommen von 567 netto hattest, so dürftest du mit dem einkommensabhängigem elterngeld besser fahren
weitere infos:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/elterngeld/
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