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Thema: Elterngeld - Werkstudent

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Elterngeld - Werkstudent

    Hallo,

    meine Freundin nimmt die vollen 12 Monate Elterngeld. Sie war vorher arbeitstätig und somit ist Ihre Bemessungsgrundlage Ihr vorheriger Job.

    Nun würde ich gern die 2 weiteren Monate nehmen und bin bereits seit 2 Jahren Werkstudent mit einem Einkommen von 567 EUR netto monatlich. Ich arbeite wöchentlich nur 15 Stunden und würde dies auch während der Elternzeit machen.

    Im Antrag unter Leistungsart/-höhe -> muss ich da nun Mindestbetrag oder Elterngeld aus Erwerbseinkommen eintragen?

    Wie hoch wird das Elterngeld dann für den Bezugszeitraum ausfallen?



    Vielen Dank

    Jens

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    wie für jeden anderen auch...entweder 67% des letzten durschnittlichen nettoeinkommens oder der mindestbetrag von 300 €. wenn du konstant das einkommen von 567 netto hattest, so dürftest du mit dem einkommensabhängigem elterngeld besser fahren

    weitere infos:
    http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/elterngeld/

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