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Thema: "sozialversicherungspflichtige Tätigkeit" & Elterngeld

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard "sozialversicherungspflichtige Tätigkeit" & Elterngeld

    Hallo,

    ich möchte im November Elterngeld beantragen und frage mich gerade, welches Einkommen zur Berrechnung herangezogen wird.

    Ich bin beurlaubter Student und gehe nebenbei als Werkstudent arbeiten (~500 Euro), wobei ich studentisch krankenversichert bin und auch keine Steuern abführen muss.
    Allerdings hatte ich von März-Juni einen weiteren Job, aus dem resultierte, dass ich bei beiden als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer angestellt war.

    Auf dieser Seite habe ich nun gelesen, dass bei Studenten nur sozialversicherungspflichtige Jobs zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden.

    Heißt das, dass nur das Gehalt aus den Monaten März-Juni angerechnet wird? Wird dann das durchschnittliche Gehalt nach "Summe / 12 Monate" oder nach "Summe / 4 Monate" errechnet?

    Danke für eure Hilfe,
    Kalinin

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Die Sozialversicherungpflicht ist hier nicht entscheidend. Selbständige haben ja auch nicht immer eine Sozialversicheurngspflicht und erhalten trotzdem Elterngeld. Es geht nur darum, dass du eine Erwerbstätigkeit und positive Einkünfte im Sinne des Einkommensrteuergesetzes nachweisen kannst. Aus den Werten (12 Monate vor Geburt) wird dann ein Durchschnitt gebildet, der die Grundlage zur Ermittlung des Elterngeldes bietet.

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