Hallo!
Ich erhalte wahrscheinlich ab November diesen Jahres Elterngeld. Im Februar (und evtl. April) nächsten Jahres - also während des Bezugszeitraumes für das Elterngeld - werde ich von meinem jetztigen Arbeitgeber eine Sonderzahlung erhalten. Es handelt sich zum einen um einen einmaligen Leistungsbonus für das Jahr 2010 (anteilig bis zur Geburt) und zum anderen um eine sogenannte einmalige Halteprämie zur Bindung an das Unternehmen. In beiden Fällen handelt es sich nicht um Vergütung von verrichteter Arbeit nach der Geburt (ich werde komplett zu Hause bleiben).
Nun meine Frage: Sonderzahlungen vor Geburt fließen ja grundsätzlich nicht in die Berechnung des Elterngeldes ein. Wie verhält es sich mit o.g. Sonderzahlungen meines Arbeitgebers nach der Geburt? Schmälern diese meinen Elterngeldanspruch?
Vielen Dank für die Hilfe,
Katilein82
Ja, alles was über 300€ hinausgehet, also den Sockelbetrag, wird mit dem Elterngeld verrechnet.
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