Ich arbeite heute mit Steuerklasse 3, meine Frau mit 5.
Ab Anfang Oktober 2010 möchte ich für 12 Monate Elterngeld beziehen.
Kann ich zum 01.01.2011 in die Steuerklasse V wechseln (meine Frau wechselt in III), ohne das eine Kürzung des Elterngeldes erfolgt ?
Wenn ich richtig informiert bin, wird das Elterngeld im nachhinein versteuert, indem es aus das Gesamteinkommen angerechnet wird (meine Frau und ich sind zusammen veranlagt).
Für die Steuerlast ist es ja unerheblich, ob beide IV / IV oder III / V haben.
Bei III / V hätten wir nur erstmal mehr netto und dann am Jahresende eine Nachzahlung.
Grüße, Don
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