Hallo,
unser Kind kommt voraussichtlich am 27.07.2010 zur Welt.
Meine Frau wird 2 Monate in Mutterschutz sein und ich plane, im Anschluss 12 Monate Elternzeit zu nehmen.
Die Zahlung des Elterngeldes würde somit am 27.09.2010 beginnen und am 27.09.2011 enden.
Wenn ich richtig gelesen habe, hängen der Zeitraum der Elternzeit und die Bezugsdauer des Elterngeldes nicht direkt zusammen.
Kann ich bei meinem Arbeitgeber Elternzeit bis zum 01.10.2011 beantragen ?
Grüße, Don
Hallo!
Wie ich gerade im Internet gelesen habe, muss man beim Elterngeldantrag angeben, ab wann (also ab welchem Monat) man das Elterngeld erhalten möchte. Macht es Sinn es ab dem Monat zu beantragen, in dem der Mutterschutz endet? Konkret: Mein Entbindungstermin ist der 11.08.2010 plus 8 Wochen Mutterschutz, also Elterngeldantrag ab Oktober?!
Danke im Voraus.
Hallo Marlotta,
das Elterngeld gibt es für 12 Lebensmonate vom Kind
(nicht für 12 kalendermonate).
Wenn es bei Dir so bleibt, also vom 11.08.2010 bis zum 11.08.2011.
Den Antrag stellst Du (bis spät. zum 10.12.2010) für alle 12 Monate.
Die 2 Monate Mutterschutz werden automatisch abegzogen, d.h. Dir bleiben 10 Monate.
siehe Broschüre 'Elterngeld & Elternzeit' vom Bundesministerium für Familie, etc.
BMFSFJ - Publikationen - Elterngeld und Elternzeit
Grüße,
Don
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