Hallo,
ich besitze zwei Geschäfte. In dem einen arbeite ich vollzeit mit einer 400€ Kraft und in dem anderen sind mehrere Personen eingestellt. Nun bin ich schwanger und muss jetzt schon neue Angestellte einarbeiten damit ich einen Monat vor der Geburt zuhause bleiben kann. So hoch schwanger ist der Job für mich nicht machbar. Nun ist meine Frage folgende: Wenn ich das erste Jahr mein Kind erziehe weil der Vater weiter arbeiten geht habe ich ja weiterhin Einkommen, nämlich der Gewinn beider Läden. Bekomme ich auch Elterngeld? Nun ich verdiene nicht nur ab der Geburt weniger (weil ich Personal einstellen muss) sondern auch schon vor der Geburt weil ich im Falle dass ich Arbeitsunfähig werde aufgrund von Schwangerschaftsproblemen mein Unternehmen sichern muss. Ich kann mich nicht einfach krankschreiben und dann wieder arbeiten gehen ohne dass ich Verluste habe. Das möchte ich nicht angerechnet bekommen aber wenn ich einen Gewinn habe nach der Geburt ist er ja kleiner durch die Angestellten die meinen Teil übernehmen. Weiß einer wie das für solche Selbstständige wie ich geregelt ist. Schließlich zahlen wir genauso oder sogar mehr Steuern, gefährden viel mehr unsere Existenz und arbeiten mehr als die meisten Angestellten und sollen dann angeblich kein Elterngeld bekommen? Das wäre ja mal wieder typisch.
Ich danke für jeden Tipp
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