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Thema: Elterngeld ab 300 € auf Bafög angerechnet?

  1. #1
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    Standard Elterngeld ab 300 € auf Bafög angerechnet?

    Hallo,

    ich erwarte Mitte Januar mein Kind und habe mir mein Studium bislang durch eine selbständige Tätigkeit und einen Teil Bafög selbst finanziert.
    Durch die Geburt des Kindes werde ich die Arbeit für das Elternjahr aufgeben und Elterngeld beantragen. Bei der Sozialberatung unserer Universität sagte man mir, dass das Elterngeld nicht auf das Bafög angerechnet werden würde. Ich habe dem Amt für Ausbildungsförderung nun die Veränderungen meiner Einkommenssituation mitgeteilt und die zuständige Sachbearbeiterin schrieb mir, dass ich - sobald ich ihn habe - den Elterngeldbescheid zusenden soll, da der Elterngeldteil, der die 300 € übersteigen würde, durchaus auf das BaFög angerechnet wird. Im Forum habe ich bislang nur gegenteiliges gelesen, weiss jemand wie sich die Lage verhält oder kann mir jemand einen Link mitteilen, wo ich das nachlesen kann?
    Danke schon jetzt!
    Viele Grüße Franza

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

    § 3 Anrechnung von anderen Leistungen
    [...]
    (2) Soweit Berechtigte an Stelle des vor der Geburt des Kindes erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit nach der Geburt andere Einnahmen erzielen, die nach ihrer Zweckbestimmung dieses Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ersetzen, werden diese Einnahmen auf das für das ersetzte Einkommen zustehende Elterngeld angerechnet, soweit letzteres den Betrag von 300 Euro übersteigt; dieser Betrag erhöht sich bei Mehrlingsgeburten um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Absatz 1 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden.
    [...]

    Demnach müsste das BAföG ja als Einkommen gelten, wenn das Elterngeld angerechnet wird. Andererseits ist die Hälfte des BAföGs ein Darlehen.

    Leider habe ich keine guten bzw. zuverlässigen Quellen gefunden

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard und?

    hallo,

    ca. 6monate später stellt sich für mich die gleiche frage...
    zumal ich nun auch noch etas über den"progressionsvorbehalt" gelesen habe, unter dem elterngeld gezahlt wird...
    wäre es also besser doch "nur" den sockelbeitrag"iHv 300€ zu beantragen+Bafög...?
    oder mehr bekommen und eine hohe steuernachzahlung riskieren+weniger bafög...?

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