Hallo.
Ich bin neu hier im Forum und finde leider keinen Beitrag der meine Frage beantwortet. Also erstelle ich mal selbst einen Beitrag.
Ich habe am 15. Juni 2009 eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Demnach natürlich auch nur ein halbes Gehalt bezogen. Für die nächsten 10 Monate von Juli 2009 bis einschließlich April 2010 haben ich jeweils ein volles Gehalt bezogen. Am 15. Mai 2010 werde ich in den Mutterschutz gehen und bekomme demnach wieder nur ein halbes Gehalt ausgezahlt.
Nun meine Frage: Welche dieser Einkünfte werden in die Berechnung des Elterngeldes miteinbezogen?
Nur die vollen 10 Monate von Juli-April oder auch die beiden halben Monate Juli 2009 und Mai 2010?
Werden die beiden halben Monate vielleicht zu einem vollen Monat zusammengerechnet so das ich 11 komplette Monate mit dann zusammengerechnet 11 vollen Gehältern angerechnet bekomme? Oder werden sogar 12 Monate in die Berechnung mit einbezogen mit den beiden halben Gehältern oder werde ich etwa dafür bestraft das ich am 15. angefangen habe und auch am 15. aufhöre und bekomme so nur 10 Monate angerechnet?
Bei den Elterngeldrechnern im Internet kann man leider nur angeben in welchen Monaten gearbeitet wurde aber nicht ob auch halbe Monate darunter sind.
Ich hoffe es gibt jemanden der sich da ein wenig besser auskennt, denn selbst beim Versorgungsamt konnte man mir keine vernünftige Antwort geben.
Gruß und Danke.