Das Elterngeld bleibt frei von Angaben zur Steuer und Sozialversicherung, jedoch unterliegt es dem Steuerprogressionsvorbehalt.
Dieser wird wie folgt berechnet:
zu versteuerndes Einkommen
+ Elterngeld
=Gesamtsumme zur Berechnung des Steuersatzes
Nun wird das Elterngeld wieder abgezogen, dennoch wird der erhöhte Steuersatz auf das bisherige zu versteuernde Einkommen angewendet.
Hierdurch können sich nicht unerhebliche Steuernachzahlungen ergeben.
Wer sich sein Elterngeld ausrechnen will, sollte wissen, dass es Elterngeldrechner im Internet gibt:
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ [vom Bundesfamilienministerium].
http://www.sozialleistungen.info/con...d-rechner.html [Sozialleistungen.info]
Geändert von Pikay (10.01.2007 um 01:54 Uhr)
Was hat jetzt die Berechnung des Elterngeldes mit dem Progressionsvorbehalt zu tun??
Hallo!
In einem anderen Thread hast Du glaube ich geschrieben, dass man sich quasi 12 % vom Elterngeld gleich für den Progressionsvorbehalt abziehen sollte, den man am Jahresende nachzahlen muss. Ist das so richtig?
echt?
wie kommt man denn darauf?
hmm...das kann ich mir nicht vorstellen, dass das hier irgendwo so geschrieben steht...kannst du mir den thread nennen?Zitat von Lalelu
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