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Thema: Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt

  1. #1
    Administrator Avatar von Pikary
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    Ausrufezeichen Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt

    Das Elterngeld bleibt frei von Angaben zur Steuer und Sozialversicherung, jedoch unterliegt es dem Steuerprogressionsvorbehalt.

    Dieser wird wie folgt berechnet:

    zu versteuerndes Einkommen
    + Elterngeld
    =Gesamtsumme zur Berechnung des Steuersatzes

    Nun wird das Elterngeld wieder abgezogen, dennoch wird der erhöhte Steuersatz auf das bisherige zu versteuernde Einkommen angewendet.

    Hierdurch können sich nicht unerhebliche Steuernachzahlungen ergeben.

  2. #2
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    Wer sich sein Elterngeld ausrechnen will, sollte wissen, dass es Elterngeldrechner im Internet gibt:
    http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ [vom Bundesfamilienministerium].
    http://www.sozialleistungen.info/con...d-rechner.html [Sozialleistungen.info]
    Geändert von Pikay (10.01.2007 um 01:54 Uhr)

  3. #3
    Administrator Avatar von Pikary
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    Was hat jetzt die Berechnung des Elterngeldes mit dem Progressionsvorbehalt zu tun??

  4. #4
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    Hallo!

    In einem anderen Thread hast Du glaube ich geschrieben, dass man sich quasi 12 % vom Elterngeld gleich für den Progressionsvorbehalt abziehen sollte, den man am Jahresende nachzahlen muss. Ist das so richtig?

  5. #5
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    Standard 12%

    echt?
    wie kommt man denn darauf?

  6. #6
    Administrator Avatar von Pikary
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    Zitat Zitat von Lalelu
    Hallo!

    In einem anderen Thread hast Du glaube ich geschrieben, dass man sich quasi 12 % vom Elterngeld gleich für den Progressionsvorbehalt abziehen sollte, den man am Jahresende nachzahlen muss. Ist das so richtig?
    hmm...das kann ich mir nicht vorstellen, dass das hier irgendwo so geschrieben steht...kannst du mir den thread nennen?

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